Jetzt doch nicht mehr mit Warntafel?
Wer mit dem Wohnmobil, Fahrrad-Heckträger und herausragender Ladung unterwegs ist, musste in Italien vergangenes Jahr besonders vorsichtig sein. Jetzt ändert sich wieder alles.
Endlich gute Nachrichten für alle, die mit dem Fahrrad im Urlaub unterwegs sind: Seit Anfang 2025 ist die lästige Warntafelpflicht für Fahrradträger an der Anhängerkupplung in Italien Geschichte. Doch nicht alle Träger sind gleich – und nicht alle Regeln entfallen.
Hier kommt das Wichtigste zusammengefasst:
Das ändert sich ab 2025
- Keine Warntafel mehr nötig für Fahrradträger, die an der Anhängerkupplung von Pkw, Wohnmobilen oder leichten Nutzfahrzeugen montiert sind.
- Gilt ab sofort: Das Dekret vom 21. Januar 2025 macht Schluss mit der Bürokratie – zumindest für diese Träger.
- Sicherheit bleibt Pflicht: Licht, Blinker, Bremslicht und Kennzeichen müssen weiterhin gut sichtbar und funktionstüchtig sein.
- Maximale Breite: Der Träger darf pro Seite maximal 30 Zentimeter über die Fahrzeugbreite hinausragen.
Das bleibt gleich – und das ist wichtig
- Kennzeichen muss sichtbar sein: Es muss am Fahrradträger befestigt werden, damit es von hinten lesbar ist.
- Licht und Signale: Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen wie gewohnt funktionieren – moderne Träger erfüllen das meist problemlos.
- Achtung bei anderen Trägertypen: Die neue Regelung gilt nur für Träger an der Anhängerkupplung. Fahrradträger, die an Hecktüren, Flügeltüren oder Sprossen von Wohnmobilen befestigt sind, fallen nicht unter die neue Regel. Hier kann die Warntafelpflicht weiterhin bestehen.
Für wen gilt die neue Regelung?
- Pkw mit Anhängerkupplung
- Wohnmobile mit Anhängerkupplung
- Leichte Nutzfahrzeuge mit Anhängerkupplung
Die neue Regelung gilt nicht für:
- Wohnmobile mit Heckträgern (z. B. an Flügeltüren)
- Campingbusse mit Sprossen- oder Türträgern
Anforderungen an die italienische Warntafel:
- Material: Metallblech
- Maße: Mindestens 50 × 50 cm
- Design: Rot-weiß schraffiert mit fünf roten Streifen
Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht wurden mit einer Geldstrafe von 80 Euro geahndet. Erst im Frühjahr 2025 sorgte eine gerichtliche Entscheidung für die erneute Lockerung der Vorschriften.
- Hier können Sie die Warntafel für Italien kaufen. Umgedreht hat sie die richtige Streifenanzahl für Spanien.
Rückblick: So war die Regelung bis 2025
Bis August 2023 galt in Italien die Pflicht, Heckträger mit rot-weißen Warntafeln zu kennzeichnen. Diese Regelung betraf vor allem den Transport von Fahrrädern und E-Bikes. Eine Änderung der Gesetzgebung erlaubte Wohnmobil-Reisenden ab diesem Zeitpunkt, auf die Warntafel zu verzichten, wenn der Träger mit einem Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung ausgestattet war.
Nach gerichtlichen Einsprüchen durch Hersteller kehrte Italien im Februar 2024 vorübergehend zur alten Regelung zurück. Diese schrieb vor, dass an überstehender Ladung – und damit auch an Heckträgern – eine Warntafel angebracht sein musste. War die Ladung breiter als das Fahrzeug selbst, mussten sogar zwei Warntafeln an den äußeren Enden angebracht werden.
Achtung: Höhere Bußgelder bei Überbreite
Der ADAC weist darauf hin, dass beim Fahrradtransport trotz der gelockerten Warntafelpflicht weiterhin hohe Bußgelder drohen können. Laut italienischer Straßenverkehrsordnung darf Ladung maximal 30 Zentimeter über die Fahrzeugbreite hinausragen – jedoch nur, wenn diese gut sichtbar ist. Fahrräder gelten nach aktueller Gesetzesauslegung jedoch als schwer erkennbar.
Daher gilt: Fahrräder dürfen am Heckträger nicht breiter als das Fahrzeug selbst sein. Besonders kleinere Pkw sind von dieser Regelung betroffen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 345 Euro geahndet werden. Der ADAC rät, mit überstehenden Fahrrädern nicht nach Italien zu reisen, um unnötigen Ärger zu vermeiden.
Praktische Tipps für Reisende mit Fahrrädern
- Fahrradträger auswählen: Wählen Sie moderne Fahrradträger, die alle Vorschriften in Bezug auf Licht und Kennzeichen erfüllen.
- Transport vorbereiten: Achten Sie darauf, dass die Ladung nicht über die Fahrzeugbreite hinausragt und informieren sich andernfalls über die Kennzeichnungspflichten.
- Alternative Länder beachten: In anderen Ländern, wie Spanien und Portugal, gelten weiterhin spezifische Warntafelvorschriften (drei rote Streifen statt fünf).
- Bei einem Fahrradträger ohne Licht und Kennzeichen sollten Sie weiterhin die korrekte Warntafel befestigen.
