Gilt diese neue Regel bald auch in Deutschland?
Ab 1. Mai müssen E‑Scooter in Österreich Blinker an den Lenkerenden haben. Neu sind außerdem Helmpflicht unter 16 und 0,5‑Promille-Grenze – wichtig für Camper auf der "letzten Meile".
E‑Scooter gehören im Camping-Urlaub längst zur Standardausrüstung: morgens zum Brötchenholen, nachmittags schnell an den See oder abends ins Ortszentrum – ohne das Wohnmobil oder Zugfahrzeug zu bewegen. Wer damit nach Österreich reist, sollte ab 1. Mai jedoch genau hinschauen: Dann dürfen E‑Scooter nur noch mit Blinkern an den Lenkerenden genutzt werden. Wer ohne diese Ausstattung unterwegs ist, fährt illegal und riskiert Strafen.
Die neuen Vorgaben wurden mit einer Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. Zusätzlich zur Blinkerpflicht gilt ab 1. Mai eine Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrer unter 16 Jahren. Außerdem wird das Alkohollimit auf 0,5 Promille gesenkt (bisher 0,8). Der österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) kritisiert, dass teils weiterhin E‑Scooter verkauft werden, die sich nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand nachrüsten lassen – oft ohne klaren Hinweis auf die neue Rechtslage.
Blinker: Nur an den Lenkgriffen erlaubt
Wichtig für alle, die vor der Reise noch schnell nachrüsten wollen: Laut ÖAMTC reicht es nicht, irgendeine Blinklösung zu montieren. Blinker, die beispielsweise hinten am Roller angebracht werden, oder Helme mit Blinklicht gelten demnach nicht als zulässig. Vorgeschrieben sind Blinker an den Enden der Lenkgriffe – außerdem müssen sie eine definierte Blinkfrequenz ("Impuls") einhalten.
Vor der Abfahrt nach Österreich – ist mein Scooter StVO-fit? (Checkliste)
Vor der Abfahrt nach Österreich sollten Camper ihren E‑Scooter einmal kurz auf StVO-Tauglichkeit prüfen:
- Blinker (Bußgeld-Risiko): E‑Scooter nur noch mit linkem/rechtem Blinker an den Lenkerenden erlaubt.
- Bremsen & Warneinrichtung (Bußgeld-Risiko): Bremse(n) funktionstüchtig sowie Hupe oder Klingel müssen vorhanden sein.
- Sichtbarkeit/Beleuchtung (Bußgeld-Risiko): Reflektoren rundum (vorn weiß, hinten rot, seitlich gelb); bei Dunkelheit/schlechter Sicht zusätzlich Frontlicht (weiß) und Rücklicht (rot).
- Helm (Bußgeld-Risiko bei unter 16): Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrer unter 16 Jahren.
- Alkohol (Bußgeld-/Straf-Risiko): 0,5 Promille als Grenze.
Camping-Tipp: Wenn Sie den E‑Scooter vor allem "auf der letzten Meile" nutzen wollen (Bäcker, Supermarkt, Strand/See), klären Sie vor dem Urlaub, ob das Modell überhaupt nachrüstbar ist. Sonst kann ein Schnäppchenkauf schnell zur Fehlinvestition werden.
Ausblick: Kommt die Blinker-Pflicht auch in Deutschland?
Auch in Deutschland wird die Blinker-Pflicht für E‑Scooter vorbereitet – allerdings mit anderem Zeitplan als in Österreich. Hintergrund sind steigende Unfallzahlen: Laut Statistischem Bundesamt wurden zuletzt knapp 12.000 Unfälle mit Personenschaden registriert (rund 27 Prozent mehr als im Vorjahr). Die Bundesregierung hat deshalb die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) überarbeitet; der Bundesrat hat der Novelle bereits zugestimmt.
Nach der aktuellen Regelung sollen neu zugelassene E‑Scooter in Deutschland ab 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Wichtig für Besitzerinnen und Besitzer: Die neuen technischen Anforderungen sollen überwiegend nur für Neufahrzeuge gelten – bereits zugelassene E‑Scooter dürfen weiterhin genutzt werden, auch wenn sie keine Blinker haben. Damit unterscheidet sich Deutschland deutlich von Österreich, wo ab 1. Mai die Nutzung ohne Lenkerenden-Blinker nicht mehr erlaubt ist.
