So schnell landen auch Deutsche im Knast
Wer in Belgien durch grob fahrlässiges Fahren einen Menschen tötet, muss seit dem 1.9.2026 unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu zehn Jahren Gefängnis rechnen. Das gilt auch für Urlauber und Pendler aus Deutschland.
Wer in Belgien durch grob fahrlässiges Fahren einen Menschen tötet, muss mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Kommt ein gesetzlich festgelegter schwerer Verkehrsverstoß hinzu, verdoppelt sich die Höchststrafe ab dem Stichtag. Entscheidend sind das Fehlverhalten des Fahrers und die Umstände des tödlichen Unfalls.
Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Nach Artikel 3 des belgischen Strafgesetzbuchs werden Straftaten auf belgischem Staatsgebiet grundsätzlich nach belgischem Recht bestraft. Das Gesetz bezieht ausländische Staatsbürger ausdrücklich ein.
Welche Verstöße den Strafrahmen erhöhen
Zu den erfassten Verstößen gehören das Überfahren einer roten Ampel und die Benutzung eines Handys in der Hand während der Fahrt. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt die Schwelle bei mehr als 40 km/h über dem Tempolimit. Innerhalb geschlossener Ortschaften, in Tempo-30-Zonen, an Schulen sowie in bestimmten Wohn- und Begegnungsbereichen sind es mehr als 30 km/h.
Weitere Fälle sind Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis, Trunkenheits- oder Drogenfahrten. Auch wer ein Fahrzeug ohne vorgeschriebene Alkohol-Wegfahrsperre fährt, fällt darunter. Ohne Todesfolge werden diese Verstöße weiterhin nach den jeweiligen Verkehrsvorschriften verfolgt. Die zehn Jahre sind die mögliche Höchststrafe, nicht das automatisch zu verhängende Urteil.
Verkehrstotschlag setzt keinen Tötungsvorsatz voraus
Der Begriff "Verkehrstotschlag" ist nicht mit dem deutschen Straftatbestand des Totschlags gleichzusetzen. Die belgische Vorschrift erfasst grob fahrlässige Tötungen. Der Fahrer muss den Tod eines Menschen also weder gewollt noch billigend in Kauf genommen haben. Nachgewiesen werden muss jedoch, dass er den Tod durch einen schweren Mangel an Vorsicht oder Sorgfalt verursacht hat.
Mit der Bezeichnung Tötung im Straßenverkehr ersetzt Belgien die bisherige Formulierung des tödlichen Verkehrsunfalls. Opferverbände hatten diese als verharmlosend kritisiert. Die Änderung gehört zur Reform des belgischen Strafgesetzbuchs, die am 1.9.2026 in Kraft getreten ist.
In Deutschland gelten andere Straftatbestände
In Deutschland sieht Paragraf 222 des Strafgesetzbuchs für fahrlässige Tötung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Die Vorschrift gilt auch für entsprechend verursachte Verkehrsunfälle. Einen eigenen Straftatbestand namens "Verkehrstotschlag" gibt es hier nicht.
Bis zu zehn Jahre Haft sind allerdings bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge möglich, wenn die Voraussetzungen von Paragraf 315d Absatz fünf erfüllt sind. Dabei müssen nicht zwingend mehrere Fahrzeuge gegeneinander antreten. Erfasst werden können auch einzelne Fahrer, die grob verkehrswidrig und rücksichtslos eine höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wollen.
