Erhöhtes Brandrisiko im Motorraum
Stellantis ruft europaweit Fahrzeuge mit 1,2-Liter-Motor zurück, da ein Bauteilproblem im 48-Volt-System im Extremfall zu Überhitzung und Brand führen kann. Die Behebung erfolgt kostenlos in der Werkstatt und dauert rund 30 Minuten.
Stellantis ruft europaweit Fahrzeuge mit PureTech Gen3-Motor zurück. Ein Defekt kann Überhitzung und Brandgefahr verursachen. Werkstattbesuch nötig.
Die Ursache für die Rückrufaktion liegt in einem möglicherweise zu geringen Abstand zwischen dem Rohr des Benzinpartikelfilters und der Polschutzkappe des 48-Volt-Riemenstartergenerators (BSG). Unter feuchten Bedingungen kann es zu einem Kontakt der Bauteile kommen, was das Eindringen von Wasser ermöglicht. Dies kann einen Lichtbogen auslösen, der zu einer Überhitzung führt. Im Extremfall besteht Brandgefahr im Motorraum. Laut Stellantis wurden in Frankreich bereits 36 Vorfälle registriert, von denen 12 zu einem beginnenden Brand führten. Verletzte gab es bisher nicht.
Betroffene Modelle und Zahlen
Die Rückrufaktion betrifft Fahrzeuge mit dem 1,2-Liter-Dreizylinder-Mildhybrid-Benzinmotor der neuesten Generation (PureTech Gen3) in den Leistungsstufen 110 und 145 PS. Betroffen sind Modelle aus den Baujahren 2023 bis 2026 von Marken wie Peugeot, Opel, Fiat, Citroën, DS Automobiles, Alfa Romeo, Jeep und Lancia. In Frankreich sind rund 211.000 Fahrzeuge betroffen, während in Deutschland etwa 80.000 Fahrzeuge in die Werkstätten gerufen werden. Insgesamt dürfte die Zahl der betroffenen Fahrzeuge in Europa deutlich höher liegen.
Werkstattmaßnahme und Ablauf
Die technische Lösung ist vergleichsweise einfach. In der Werkstatt wird die Polschutzkappe des 48-Volt-Riemenstartergenerators gegen eine Version mit verbesserter Isolierung ausgetauscht. Zusätzlich überprüfen die Techniker den Abstand zwischen den betroffenen Bauteilen und passen ihn bei Bedarf an. Der Eingriff dauert etwa 30 Minuten und ist für die Kunden kostenlos. Stellantis informiert die Halter betroffener Fahrzeuge schrittweise und bittet sie, einen Termin beim Vertragspartner zu vereinbaren. Fahrzeughalter können der Aufforderung laut Hersteller freiwillig nachkommen.
Rechtliche Einordnung und Verbraucherhinweise
Im Gegensatz zu verpflichtenden Rückrufen, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnet werden, handelt es sich bei dieser Maßnahme um eine freiwillige Aktion. Fahrzeughalter sind daher nicht verpflichtet, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Dennoch wird der Werkstattbesuch empfohlen, um mögliche Folgeschäden zu vermeiden. Das KBA weist darauf hin, dass Fahrzeughalter anhand der Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) prüfen können, ob ihr Fahrzeug betroffen ist. Diese Information ist auf den Webseiten der jeweiligen Hersteller verfügbar.
