Quer parken soll erlaubt werden
Ein Entwurf zur Änderung der italienischen Straßenverkehrsordnung könnte für Kleinstwagenfahrer eine neue Park-Option eröffnen.
Italien gilt zwar als Land der kleinen und kleinsten Autos, das hat sich allerdings bislang nicht in den lokalen Parkregeln niedergeschlagen. Eine mögliche Änderung des "Codice della strada", der italienischen Straßenverkehrsordnung, könnte hier neue Freiheiten bringen.
Die wichtigste Vorschrift zum Thema Parken ist Art. 157 Abs. 2 des italienischen Codice della Strada (D.Lgs. 285/1992). Dort heißt es sinngemäß: "Sofern keine abweichende Beschilderung vorhanden ist […] muss das Fahrzeug bei einem Halt oder beim Parken möglichst nahe am rechten Fahrbahnrand, parallel zu diesem und in Fahrtrichtung, abgestellt werden." Eine andere Parkposition ist nur zulässig, wenn diese durch eine entsprechende Beschilderung oder eingezeichnete Parkflächen erlaubt wird.
Hier deutet sich eine neue Option an. In einem Entwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung ist auch ein Parken quer zur Fahrtrichtung vorgesehen. Wer sein Fahrzeug bislang quer am Straßenrand abstellt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 42 Euro rechnen.
Quer, aber mit Längenbegrenzung
Die Neuregelung sieht allerdings vor, dass "dort, wo keine Parkflächen markiert sind oder wo diese mindestens 2,80 Meter breit sind, künftig Fahrzeuge (Pkw, Motorräder, Mopeds, dreirädrige Fahrzeuge und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge – Anm. d. Red.) mit einer Länge von höchstens 2,70 Metern auch quer zur Fahrbahnkante abgestellt werden dürfen" (Artikel 2.II.11, Absatz 2).
Mit diesem Ansatz sollen die verfügbaren Parkflächen – insbesondere in Städten – optimaler genutzt werden können. Allerdings gibt es nicht viele Autos, die unter 2,70 Meter Länge bleiben. Dazu zählen beispielsweise alle drei Generationen des Smart Fortwo sowie verschiedene Micro-Cars. Fiat Panda und Fiat 500 beispielsweise erreichen deutlich über 3,60 Meter.
In Deutschland ist das Querparken nicht eindeutig erlaubt, aber auch nicht klar verboten. Generell gilt: Das quer geparkte Auto darf nicht in den Verkehr hineinragen. Wenn es die örtlichen Verhältnisse erlauben ist Querparken also zulässig.
