Deutsche kennen sie und ignorieren sie meist
In Spanien gilt ab dem 1.10.2026 eine neue Verkehrsregel, die bei uns in Deutschland schon längst Pflicht ist und auch für Spanien-Urlauber ab dem Stichtag gilt.
Die "carril de emergencia", also die Rettungsgasse, gilt ab Anfang Oktober 2026. Wie in Deutschland müssen Autofahrer dann eine Gasse für Einsatzkräfte bilden, sobald der Verkehr nur noch in Schrittgeschwindigkeit fährt oder staut. Die Vorschrift steht im neuen Artikel 32 des spanischen Reglamento General de Circulación.
So wird die Rettungsgasse in Spanien gebildet
Bei zwei Fahrstreifen pro Richtung entsteht die Rettungsgasse zwischen beiden Spuren. Die Fahrzeuge auf der linken Spur weichen nach links aus, die Fahrzeuge auf der rechten Spur nach rechts.
Bei drei oder mehr Fahrstreifen liegt der Korridor zwischen der äußersten linken Spur und der Spur direkt daneben. Nur die Fahrer ganz links halten sich möglichst weit links. Alle anderen fahren nach rechts. Damit entspricht die spanische Regel der Rettungsgasse in Deutschland.
Die Vorschrift gilt auf spanischen Autobahnen und Autovías. Autovías sind autobahnähnlich ausgebaute Schnellstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen. Landstraßen und gewöhnliche Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften werden von der neuen Regel nicht erfasst.
Bei Verstößen drohen Bußgeld
Wer die vorgeschriebene Rettungsgasse nicht freihält, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen. Die neue Verordnung nennt für die Rettungsgasse keinen eigenen Betrag. Das spanische Verkehrsgesetz sieht für schwere Verkehrsverstöße jedoch grundsätzlich eine Geldbuße von 200 Euro vor. Das gilt auch, wenn ein Fahrer einem Einsatzfahrzeug nicht den vorgeschriebenen Platz verschafft.
In Deutschland kostet das Nichtbilden einer Rettungsgasse mindestens 200 Euro. Zusätzlich gibt es zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Wo gelten noch Rettungsgassen?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Rettungsgasse gibt es derzeit in zehn EU-Staaten.
- Deutschland
- Österreich
- Belgien
- Kroatien
- Luxemburg
- Polen
- Slowakei
- Slowenien
- Tschechien
- Ungarn
Außerhalb der EU schreibt auch die Schweiz eine Rettungsgasse vor. In Frankreich, Italien und den Niederlanden gibt es dagegen keine mit Deutschland vergleichbare Pflicht. Autofahrer müssen herannahenden Einsatzfahrzeugen dort dennoch Platz machen.
In fast allen genannten Ländern wird die Rettungsgasse nach demselben Prinzip gebildet. Auf zwei Spuren entsteht sie in der Mitte. Bei drei oder mehr Fahrstreifen fährt die äußerste linke Spur nach links, alle übrigen Spuren weichen nach rechts aus. Unterschiede gibt es unter anderem bei der Frage, ob der Standstreifen benutzt werden darf und ab welchem Zeitpunkt der Korridor freigehalten werden muss.
Österreich und Luxemburg erlauben es beispielsweise, zur Bildung der Rettungsgasse auf den Pannenstreifen auszuweichen. Auch die Bußgelder unterscheiden sich erheblich. Eine einheitliche EU-Regelung gibt es nicht. Die Vorschriften beruhen jeweils auf dem nationalen Verkehrsrecht.
