Bei offenem Rückruf keine TÜV-Plakette
Ein EU-Vorschlag sieht vor, dass Autos mit offenem Pflicht-Rückruf die Hauptuntersuchung nicht bestehen dürfen. Was das für TÜV-Plakette, KBA und Käufer bedeutet.
Offene Rückrufe könnten bei der Hauptuntersuchung (HU) künftig zum K.-o.-Kriterium werden, selbst wenn das Auto sonst technisch in Ordnung ist. Im EU-Parlament liegt dazu ein Vorschlag auf dem Tisch, der die HU-Plakette direkt berührt.
Was die EU konkret plant
Im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments (TRAN) liegt eine Reform der Regeln für regelmäßige Fahrzeugprüfungen auf dem Tisch. Der Ausschuss hat dazu im Mai 2026 eine Verhandlungsposition beschlossen; das Gesetzgebungsverfahren ist damit aber noch nicht abgeschlossen.
Ein zentraler Punkt: Fahrzeuge mit einem offenen verpflichtenden Rückruf sollen die Prüfung nicht bestehen dürfen. Gemeint sind Rückruf-Reparaturen oder Softwareupdates, die aus Sicherheitsgründen zwingend vorgeschrieben sind.
Die Logik dahinter ist klar: Die HU würde stärker wie eine letzte Sicherheits-Schranke wirken – ähnlich wie eine nicht erneuerte "Freigabe" für ein bekanntes Problem. Für Halter heißt das, dass nicht mehr nur Mängel am Fahrzeug selbst zählen, sondern auch der Status eines Rückrufs.
Schon heute droht Stilllegung
In Deutschland kann ein ignorierter verpflichtender Sicherheitsrückruf bereits heute Folgen haben. Wenn Halter nicht reagieren, kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die örtlichen Zulassungsbehörden einschalten, die den Betrieb des Autos untersagen können. Sprich: Es droht eine Zwangsstilllegung.
Für 2025 nennt das KBA 676 Rückrufaktionen; betroffen waren insgesamt 1,78 Millionen Fahrzeuge. Ebenfalls für 2025 werden 74.000 Fahrzeuge genannt, die wegen ignorierter Rückrufe außer Betrieb genommen wurden.
Damit ist die geplante EU-Regel kein kompletter Neustart, sondern eine Verschärfung an einem anderen Hebel: Statt erst über Verwaltungswege könnte es bei der Hauptuntersuchung direkt an der Plakette hängen. Wer dann ohne gültige HU unterwegs ist, riskiert zusätzlich ein Bußgeld.
Was Halter jetzt prüfen müssen
Entscheidend wird, ob ein Rückruf als verpflichtend und sicherheitsrelevant eingestuft ist – und ob er als "erledigt" dokumentiert ist. Eine "Stop-Drive"-Anweisung des Herstellers ist dabei die härteste Variante: Sie bedeutet, dass das Auto nicht weiter genutzt werden soll.
Praktisch heikel ist das vor allem dann, wenn Reparaturen nicht kurzfristig möglich sind, etwa wegen Ersatzteilmangel oder voller Werkstätten. Denn wenn die HU an einer offenen Maßnahme scheitert, können zusätzliche Kosten entstehen, etwa für eine weitere Vorführung.
Besonders aufpassen sollten Gebrauchtwagenkäufer: Offene Rückrufe können vom Vorbesitzer "mitverkauft" werden, ohne dass sie im Alltag auffallen. Spätestens bei der Hauptuntersuchung kann das dann zur unangenehmen Überraschung werden – im schlimmsten Fall ohne Plakette.
