E-Autos mit Motor-Sound sollen verboten werden
Hamburg will künstlichen Motorsound bei Elektroautos bundesweit verbieten lassen. Ein entsprechender Vorstoß könnte in einer Bundesrats-Initiative münden.
SPD und Grüne wollen einen Antrag am Mittwoch, 16.9.2026, in der Hamburgischen Bürgerschaft beschließen. Der Senat soll sich anschließend beim Bund dafür einsetzen, dass solche Geräusche bei Elektroautos und anderen elektrisch angetriebenen Fahrzeugen verboten werden.
Warnsignal soll bleiben
Elektroautos sind beim Anfahren und bei niedrigem Tempo leiser als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Deshalb müssen neue Elektroautos und bestimmte Hybridmodelle ein akustisches Fahrzeug-Warnsystem besitzen. Die Abkürzung AVAS steht für Acoustic Vehicle Alerting System.
Die Pflicht gilt seit dem 1.7.2021 für alle neu zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeuge – das System erzeugt beim Anfahren, bei Geschwindigkeiten bis ungefähr 20 km/h und beim Rückwärtsfahren ein künstliches Geräusch.
Sportwagen-Sound braucht ein E-Auto nicht
Einige Hersteller verwenden die vorhandenen Lautsprecher nicht nur für das vorgeschriebene AVAS. Elektrische Sportmodelle können zusätzlich Geräusche erzeugen, die sich an klassischen Motoren und Auspuffanlagen orientieren. Je nach Fahrzeug verändern sich Klang und Lautstärke mit der Geschwindigkeit, der Gaspedalstellung oder einem simulierten Gangwechsel.
Genau diese Geräusche wollen SPD und Grüne begrenzen. "Die notwendigen Warngeräusche bei niedrigen Geschwindigkeiten dienen der Sicherheit und stehen nicht zur Diskussion", erklärte der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ole Thorben Buschhüter der Nachrichtenagentur dpa. Ein künstlicher Motorsound, der lediglich einen Verbrennungsmotor nachahme, sei dagegen nicht erforderlich. Die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen, Rosa Domm, sagte, dadurch gehe auch ein Vorteil der Elektromobilität verloren.
Sound-Mix noch unklar
Der Hamburger Antrag lässt noch offen, welche Klangsysteme zulässig bleiben sollen. Ein Verbot könnte sich eng auf nachgebildete Verbrennungsmotoren beschränken oder sämtliche nicht vorgeschriebenen Außengeräusche oberhalb des AVAS-Bereichs erfassen.
Unklar ist außerdem, wie mit Klängen umgegangen werden soll, die das vorgeschriebene Warnsignal und einen zusätzlichen Fahrsound über dasselbe System erzeugen. Hersteller müssten solche Funktionen möglicherweise per Software begrenzen. Bei technisch getrennten Lautsprechern käme auch der Wegfall des zusätzlichen Außensounds infrage.
Deutschland kann die Regeln nicht allein festlegen
Die Geräuschvorschriften und die Typgenehmigung neuer Autos sind innerhalb der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht. Ein Fahrzeug mit europäischer Typgenehmigung darf grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten angeboten werden. Ein ausschließlich deutsches Verbot ab Werk eingebauter Klangsysteme könnte daher mit dem europäischen Zulassungsrecht kollidieren.
Der Bund müsste prüfen, ob sich zusätzliche Außengeräusche über nationale Vorschriften zur Fahrzeugnutzung begrenzen lassen. Für eine dauerhaft einheitliche Regelung wäre wahrscheinlich eine Änderung auf europäischer Ebene oder innerhalb der zuständigen UN-Gremien notwendig. Der Hamburger Antrag legt den rechtlichen Weg noch nicht fest.
Für den Bundesrat gibt es noch keinen Termin
Die Bürgerschaft entscheidet zunächst am 16.9. über den Auftrag an den Hamburger Senat. Ein fertiger Entschließungsantrag zum Motorsound liegt dem Bundesrat damit noch nicht vor. Der Hamburger Senat müsste eine solche Initiative erst ausarbeiten, mit anderen Ländern abstimmen und anschließend einreichen.
Die nächste Bundesratssitzung findet am 25.9.2026 statt. Dieser Termin liegt nur neun Tage nach der geplanten Entscheidung in Hamburg und erscheint für einen neuen, rechtlich geprüften Antrag zum Motorsound wenig realistisch. Eine Vorlage könnte frühestens bei einer späteren Sitzung im Herbst oder Winter 2026 behandelt werden. Einen verbindlichen Zeitplan enthält der Hamburger Antrag nicht.
