Neue Regeln für Handschuhe, Schuhe und Helme
Spanien verschärft ab dem 1.10.2026 mehrere Vorschriften für Motorradfahrer. Neben der neuen Möglichkeit, auf ausgewählten Strecken im Stau den Seitenstreifen zu nutzen, führt die spanische Regierung zusätzliche Anforderungen an die Schutzausrüstung ein.
Die neuen Regeln sind Teil einer Reform der spanischen Straßenverkehrsordnung, die der Ministerrat am 23.06.2026 verabschiedet hat. Nach Angaben der Verkehrsbehörde DGT sollen damit insbesondere Motorradfahrer und andere besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden.
Handschuhe und geschlossene Schuhe vorgeschrieben
Ab dem 1.10.2026 müssen Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern und Mopeds auf Straßen außerorts Schutzhandschuhe tragen. Die genaue technische Spezifikation der Handschuhe soll das spanische Innenministerium noch festlegen. Bis dahin dürfen Schutzhandschuhe verwendet werden, wie sie bereits heute üblich sind. Geschlossene Schuhe, die den gesamten Fuß bedecken, sind ab diesem Stichtag auf sämtlichen Straßen vorgeschrieben. Offene Schuhe oder Sandalen erfüllen die neuen Vorgaben damit nicht mehr. Die Vorgaben gelten jeweils auch für Mitfahrer.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, begeht nach der neuen Straßenverkehrsordnung einen schweren Verkehrsverstoß. Die DGT sieht dafür ein Bußgeld von 200 Euro vor.
Anders als zunächst angenommen, wird die Handschuhpflicht damit bereits am 1.10.2026 verbindlich. Lediglich die technischen Anforderungen an die Handschuhe können noch mit einer gesonderten Verordnung konkretisiert werden.
Strengere Anforderungen an Motorradhelme
Auch bei Motorradhelmen verschärft Spanien die Vorschriften. Künftig reicht eine bloße Zertifizierung nicht mehr aus. Stattdessen müssen Helme offiziell homologiert sein. Für die meisten Motorradfahrer dürfte sich dadurch allerdings wenig ändern, da in Europa verkaufte Motorradhelme bereits eine ECE-Zulassung besitzen und damit die erforderliche Bauartgenehmigung erfüllen. Spanien möchte mit der Verordnung Billig-Helme aus dem Verkehr ziehen.
Die einjährige Übergangsfrist gilt allerdings nur für Mopedfahrer und deren Mitfahrer. Sie dürfen bisher zulässige zertifizierte Helme noch bis zum 1.10.2027 verwenden. Für Motorradfahrer verlangt die neue Vorschrift bereits ab dem 1.10.2026 einen nach UNECE R22 homologierten Helm.
Auch deutsche Motorradfahrer sind betroffen
Die Vorschriften gelten unabhängig davon, in welchem Land das Motorrad zugelassen ist. Wer nach Inkrafttreten der Reform mit dem Motorrad in Spanien unterwegs ist, muss deshalb ebenfalls die neuen Anforderungen erfüllen.
Gerade bei längeren Touren oder Urlaubsreisen dürfte künftig neben Helm und Schutzkleidung auch die Wahl des Schuhwerks eine größere Rolle spielen. Für viele Fahrer ist insbesondere die neue Pflicht zu geschlossenen Schuhen eine Änderung gegenüber den bisherigen Vorschriften.
Neu kommt außerdem eine Mitführpflicht hinzu. Ab dem Stichtag müssen Motorräder eine reflektierende Warnweste mit hoher Sichtbarkeit an Bord haben. Sie muss von normalen Motorradfahrern nicht während der Fahrt getragen werden, sondern gehört künftig zur vorgeschriebenen Ausstattung des Motorrads
Warnwestenpflicht für professionelle Fahrer
Eine weitere Neuerung betrifft Fahrer von Lieferdiensten. Wer beruflich mit Motorrad oder Moped unterwegs ist, muss künftig jederzeit eine reflektierende Warnweste tragen. Auch hier handelt es sich nach Angaben der DGT um einen schweren Verkehrsverstoß, der mit 200 Euro geahndet wird.
