Polizei präzisiert Regeln für Wohnmobile
Wildcamping in Griechenland: Wann ein Bußgeld droht und warum der Aufenthalt im legal geparkten Wohnmobil allein nicht genügt.
Wer in Griechenland mit dem Wohnmobil legal parkt, verstößt nicht allein dadurch gegen das Campingverbot, dass er sich im Fahrzeug aufhält – auch nicht nachts. Das stellt ein Schreiben des griechischen Polizeihauptquartiers klar. Entscheidend sind zusätzliche Anzeichen dafür, dass außerhalb des Fahrzeugs campiert oder öffentlicher Raum genutzt wird.
Die Regeln für Wohnmobile in Griechenland sorgen seit der Änderung des Campingrechts 2025 für Verunsicherung. Ein neues Schreiben des griechischen Polizeihauptquartiers vom 7. Juli 2026 erläutert, wie die Polizei zwischen erlaubtem Parken und unerlaubtem Campieren unterscheiden soll. Das Schreiben erging als Antwort auf eine Anfrage des griechischen Wohnmobilverbands und verweist auf eine gesonderte Weisung an nachgeordnete Polizeidienststellen.
Welche Regeln seit 2025 für Wohnmobile in Griechenland gelten, erklärten wir in unserem Artikel „Griechenland 2025: Wildcamping ist wieder erlaubt – mit Einschränkungen“. Die neue Polizeiauskunft ergänzt diese Einordnung.
Im Wohnmobil bleiben ist nicht automatisch Campieren
Laut dem Schreiben reicht es nicht aus, dass sich der Besitzer oder Nutzer in einem nach der Straßenverkehrsordnung legal geparkten Wohnmobil aufhält, um einen Verstoß wegen Campierens oder unerlaubter Nutzung öffentlichen Raums festzustellen. Das gilt ausdrücklich auch während der Nacht.
Anders kann die Situation aussehen, wenn sich das Fahrzeug nach außen erkennbar in einen Campingplatz verwandelt oder zusätzliche Fläche beansprucht wird. Die Polizei nennt als mögliche Anhaltspunkte beispielsweise ausgefahrene Markisen, Tische, Stühle oder Grills, Gegenstände neben dem Fahrzeug, Anschlüsse an Wasser oder Strom sowie Stützen oder Keile, die über normales Parken hinausgehen. Auch andere sichtbare Aktivitäten können berücksichtigt werden.
Keines dieser Beispiele führt laut Schreiben automatisch zu einem Bußgeld. Die Beamten sollen die konkreten Umstände jedes Falls einzeln prüfen. Eine mögliche Ahndung muss sich auf objektive Anhaltspunkte stützen; diese sollen möglichst auch im Kontrollbericht festgehalten werden.
Ähnlich verhält es sich letztlich auch in Deutschland, wo Wildcamping ebenfalls untersagt ist, übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit aber eine gut nutzbare Grauzone schafft.
Bußgeld: 300 Euro
Das Schreiben verweist auf Artikel 7 Absatz 18 des Gesetzes 4276/2014, geändert durch das Gesetz 5170/2025. Danach beträgt die vorgesehene Geldbuße 300 Euro pro Person, Campingeinheit oder Fahrzeug. Verhängt wird sie laut Schreiben durch die Polizei oder die Küstenwache. Die Formulierung sollte nicht verkürzt als pauschal "300 Euro pro Fall" wiedergegeben werden.
Die Regelung zum Camping gilt laut Schreiben unter dem Vorbehalt der Straßenverkehrsordnung. Wo das Parken nach der Straßenverkehrsordnung erlaubt ist, genügt das Vorhandensein eines Wohnmobils allein demnach nicht, um unerlaubtes Campieren festzustellen.
Welche Parkregeln gelten?
Die Parkvorschriften stehen in Artikel 38 des griechischen Gesetzes 5209/2025. Grundsätzlich sind Halten und Parken erlaubt, sofern dadurch weder Gefahr noch Behinderung des Verkehrs entstehen und keine Schilder oder Markierungen das Parken verbieten.
In bebauten Gebieten nennt Absatz 6 eine Höchstparkdauer von 24 zusammenhängenden Stunden für motorisierte Wohnmobile mit einer Gesamtlänge von mehr als 7,5 Metern. Auch Anhänger und Wohnwagen fallen unter die dort aufgeführten Fahrzeugkategorien. Für kürzere motorisierte Wohnmobile nennt dieser Absatz keine entsprechende 24-Stunden-Grenze. Andere Verkehrsvorschriften, lokale Beschränkungen und Beschilderungen gelten trotzdem.
Außerhalb bebauter Gebiete gelten die Vorgaben aus Absatz 5: Wohnmobile und Wohnwagen dürfen auf dafür vorgesehenen Flächen oder auf dem Seitenstreifen parken. Gibt es keinen Seitenstreifen, soll möglichst nah am rechten Fahrbahnrand und parallel zur Straße geparkt werden – sofern dies nicht verboten ist.
Nicht jeder ausgebaute Kastenwagen ist automatisch ein Wohnmobil
Das Gesetz definiert ein motorisiertes Wohnmobil als Fahrzeug mit einem Wohnbereich, der mindestens Sitze und einen Tisch, eine Schlafgelegenheit, eine Kochmöglichkeit und Stauraum umfasst. Diese Ausrüstung muss im Wohnbereich fest eingebaut sein. Ob ein Fahrzeug unter die gesetzlichen Regeln für ein motorisiertes Wohnmobil fällt, hängt daher auch von seiner rechtlichen Einordnung und Ausstattung ab.
Was Reisende beachten sollten
Wer außerhalb eines Campingplatzes parkt, sollte sich an die örtlichen Parkregeln halten und folgendes im Kopf behalten:
- Im Fahrzeug bleiben ist nicht automatisch verboten. Laut Polizeischreiben gilt das auch nachts.
- Nichts neben dem Fahrzeug aufbauen: Markise, Tisch, Stühle, Grill oder andere Campingausrüstung können als Hinweise auf Campieren gewertet werden.
- Keine zusätzliche Fläche beanspruchen: Gegenstände außerhalb des Fahrzeugs oder Anschlüsse an Wasser und Strom können bei einer Kontrolle eine Rolle spielen.
- Einzelfall zählt: Die genannten Dinge führen laut Polizeischreiben nicht automatisch zu einem Bußgeld; die Polizei soll die konkreten Umstände prüfen.
Quellenhinweis: Grundlage sind der vorgelegte Wortlaut des griechischen Polizeischreibens vom 7. Juli 2026 sowie die bereitgestellten Auszüge aus dem Gesetz 5209/2025. Das Schreiben wird auf einer Dokumentenseite von The Eye Has To Travel zusammen mit griechischem Original und Übersetzung geführt. Die Darstellung des Gesetzes 5209/2025 findet sich zudem in einer Mitteilung des griechischen Wohnmobilverbands SEARTE.
