© Polizei Cuxhaven Entsteht durch Fremdverschulden ein Schaden am Reisemobil, greift die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Ist der Schaden selbst verschuldet, kann die Vollkasko einspringen.
© Adobe Stock Ganz entscheidende Vertragsdetails sind oftmals gut versteckt und nur im seitenlangen Kleingedruckten zu finden.
© Adobe Stock Ganz entscheidende Vertragsdetails sind oftmals gut versteckt und nur im seitenlangen Kleingedruckten zu finden.
© Ingolf Pompe Wenn ein Fahrzeug liegen bleibt, ist der Schreck erstmal groß. Gut, wer über einen Schutzbrief verfügt und Pannenhilfe beanspruchen kann.
© Adobe Stock Bei Marder und anderen Tierbissen sowie deren Folgeschäden zahlt die Teilkaskoversicherung – meist aber nur beschränkt.