Diese VW-Werke sollen bis 2034 schließen
Volkswagen plant das Produktionsende in vier deutschen Werken zwischen 2031 und 2034. Die Produktion der betroffenen Modelle wird großteils nach Osteuropa verlagert.
Volkswagen bereitet das Produktionsende in vier deutschen Werken vor. Nach Informationen des Fachmediums WirtschaftsWoche soll die Fertigung in Emden und Zwickau 2031 auslaufen, in Hannover 2032 und im Audi-Werk Neckarsulm 2034. Grundlage ist ein Papier für den Aufsichtsrat mit dem Titel "Bericht zum Konzeptbeschluss Aufsichtsrat 3./4. September 2026", das der WirtschaftsWoche vorliegt.
Werksschließungen zwischen 2031 und 2034
Dem Dokument zufolge hat der Volkswagen-Vorstand ein umfassendes Transformationskonzept einstimmig beschlossen. Darin wird auch die künftige Verteilung der Produktion beschrieben. Für die vier Standorte ist demnach keine Fortführung der heutigen Fertigung über die genannten Zeitpunkte hinaus vorgesehen. Volkswagen kommentiert die Berichte über die internen Planungen nicht.
In Emden soll die Produktion 2031 enden. Der Nachfolger des dort gefertigten ID.4, der im internen Papier als ID.Tiguan bezeichnet wird, soll künftig im Škoda-Werk Mladá Boleslav gebaut werden. Der Wechsel ist im Dokument als "Neuverortung ID.4 NF (ID.Tiguan) in Mlada Boleslav" aufgeführt. NF steht dabei für Nachfolger.
Ebenfalls 2031 soll in Zwickau Schluss sein. Dort ist die Fertigung des Q4 e-tron beziehungsweise seines Nachfolgers betroffen. Der Nachfolger soll nach dem vorliegenden Konzept im Volkswagen-Werk Bratislava produziert werden. Damit würde die Fertigung des entsprechenden Volumenmodells aus dem sächsischen Werk in die Slowakei verlagert.
Transporter-Fertigung geht nach Polen
Für Hannover nennt das Papier das Jahr 2032 als Ende der Produktion. Betroffen ist unter anderem die geplante neue Elektro-Transporterfamilie der Nutzfahrzeugsparte. Der sogenannte B-Space mit der internen Bezeichnung T8 soll künftig im polnischen Poznań gebaut werden. Volkswagen hatte den Start einer neuen Elektro-Transporterfamilie mit dem Namen Space bereits angekündigt; der Produktionsbeginn ist nach den vorliegenden Planungen für die zweite Hälfte des Jahrzehnts vorgesehen.
Am spätesten soll die Produktion im Audi-Werk Neckarsulm enden. Das Papier nennt dafür das Jahr 2034. Der Nachfolger des Audi A8 soll demnach nicht in Neckarsulm, sondern im Volkswagen-Konzernwerk Leipzig gefertigt werden. Im Konzept ist dies als "Neuverortung A8 NF in Leipzig" festgehalten.
Neckarsulm verliert gegen Leipzig
Die genannten Termine stehen im Zusammenhang mit der geplanten Neuordnung der Produktionskapazitäten im Volkswagen-Konzern. In dem Papier wird die Abfolge der Produktionsenden und die Verlagerung von Produktionen laut der WirtschaftsWoche ausdrücklich festgehalten. Als Begründung für die umfassende Neuverortung verweist der Vorstand unter anderem auf die wirtschaftliche Situation des Konzerns. Die bestehenden Geschäftsmodelle und Strukturen reichten nicht mehr aus, "um die Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität des Volkswagen-Konzerns langfristig sicherzustellen", heißt es laut WirtschaftsWoche in dem Dokument.
Auch die Entwicklung des Absatzes spielt in den Planungen eine Rolle. Nach Angaben der WirtschaftsWoche geht Volkswagen für 2026 weltweit von einem Absatz von rund 8,5 Millionen Fahrzeugen aus. Auf Basis des ersten Halbjahres weist das interne Papier demnach auf eine "weitere Reduzierung" des Absatzvolumens hin.
Bereits bei Betriebsversammlungen hatte Volkswagen auf die Kostenunterschiede zwischen deutschen und anderen europäischen Standorten verwiesen. Finanzvorstand Arno Antlitz sagte in Hannover, für vier deutsche Standorte gebe es aus heutiger Sicht "keine wirtschaftliche Nachbelegung", wenn die aktuellen Produkte Anfang der 2030er-Jahre ausliefen.
Ohne Aufsichtsrats-Beschluss
Nach den Informationen der WirtschaftsWoche soll der Vorstand das Auslaufen der Produktion grundsätzlich auch ohne einen gesonderten Beschluss des Aufsichtsrats umsetzen können. Hintergrund ist dem Bericht zufolge die Satzung des Konzerns. Demnach zählen die Errichtung und Verlegung von Produktionsstätten zu den zustimmungspflichtigen Geschäften, nicht aber das Ende einer Produktion.
