Darf man das oder was kostet das
Im Stau auf der Autobahn blockieren u.a. Lkw den Pannenstreifen, um Pkw an der Weiterfahrt bis zum Rastplatz oder der Ausfahrt zu hindern. Dürfen die das?
Die klare Antwort: Nein, sowohl die Fahrer auf dem Pannenstreifen als auch die Lkw-Fahrer handeln rechtswidrig. Im Einzelfall kann sogar eine Anzeige wegen Nötigung drohen. Grundsätzlich ist das Befahren des Pannenstreifens verboten, auch im Stau. Ausnahmen sind Pannen, Notfälle oder eine entsprechende Verkehrsfreigabe über Schilder oder Lichtzeichen.
Lkw- aber auch vereinzelt Pkw-Fahrer blockieren mit ihren Fahrzeugen oftmals den Pannenstreifen im Stau, um andere Verkehrsteilnehmer zu "erziehen". Dabei kommt es darauf an, ob der Lkw vollständig innerhalb seines Fahrstreifens bleibt oder teilweise über die durchgezogene Linie auf den Standstreifen fährt.
Lkw-Fahrer dürfen den Standstreifen nicht sperren
Bleibt ein Lkw vollständig auf seinem Fahrstreifen, ist es grundsätzlich erlaubt, auch weit rechts zu fahren. Der Fahrer muss anderen Verkehrsteilnehmern keinen zusätzlichen Platz verschaffen, damit diese verbotswidrig über den Standstreifen vorbeifahren können.
Anders sieht es aus, wenn der Fahrer absichtlich die durchgezogene Fahrbahnbegrenzung überfährt und den Standstreifen teilweise blockiert. Nach § 2 Absatz 1 StVO gehört der Seitenstreifen nicht zur Fahrbahn. Die durchgezogene Linie darf grundsätzlich nicht überfahren werden. Ein Verkehrsverstoß anderer Autofahrer berechtigt den Lenker nicht dazu, deren Weiterfahrt eigenmächtig zu verhindern.
Im Extremfall droht eine Anzeige wegen Nötigung
Das absichtliche Blockieren anderer Fahrzeuge kann unter bestimmten Voraussetzungen als Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch gewertet werden. Dafür reicht allerdings nicht jede Behinderung aus. Entscheidend sind die Umstände, insbesondere ob der Fahrer mit seinem Fahrzeug gezielt Zwang ausübt und sein Verhalten rechtlich als verwerflich einzustufen ist.
Eine strafbare Nötigung kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen sind möglich. Ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Diese Bußgelder drohen auf dem Standstreifen
Wer auf der Autobahn den Standstreifen zum schnelleren Vorankommen benutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch das absichtliche Überfahren der durchgezogenen Fahrbahnbegrenzung kann geahndet werden. Für das gezielte Blockieren anderer Fahrzeuge gibt es dagegen keinen eigenen pauschalen Bußgeldsatz.
Bei einer strafbaren Nötigung richtet sich die Strafe nach dem Strafgesetzbuch. Die in der Tabelle genannten Bußgelder sind Regelsätze. Welche Sanktion tatsächlich verhängt wird, hängt vom festgestellten Verstoß ab.
Rettungsgasse und Standstreifen sind nicht dasselbe
Bei einem Stau auf einer zweispurigen Autobahn müssen die Fahrzeuge eine Rettungsgasse zwischen dem linken und dem rechten Fahrstreifen bilden. Der Standstreifen ist grundsätzlich kein Bestandteil dieser Rettungsgasse. Er kann jedoch von Einsatzfahrzeugen genutzt werden, wenn die Verkehrssituation dies erfordert.
Ein Lkw, der den Standstreifen absichtlich blockiert, kann deshalb auch Rettungsfahrzeuge oder Autofahrer in einer Notsituation behindern. Muss ein Fahrer wegen einer Panne oder eines medizinischen Notfalls den Standstreifen benutzen, darf ihm die Durchfahrt nicht gezielt versperrt werden.
Auch kurz vor der Ausfahrt bleibt der Standstreifen tabu
Autofahrer dürfen den Standstreifen nicht als zusätzliche Fahrspur nutzen, um schneller zur nächsten Ausfahrt oder Raststätte zu gelangen. Das Verbot gilt auch dann, wenn die Ausfahrt nur noch wenige hundert Meter entfernt ist.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Standstreifen durch Verkehrszeichen oder elektronische Anzeigen ausdrücklich freigegeben wird. Auf einigen Autobahnabschnitten geschieht dies bei hohem Verkehrsaufkommen. In diesem Fall darf der Seitenstreifen entsprechend der angezeigten Regelung befahren werden.
