Spanien will es wieder mit 0,2 Promille versuchen
Spanien will die Alkoholgrenze für Autofahrer von 0,5 auf 0,2 Promille senken. Ein erster Gesetzentwurf scheiterte im März 2026 knapp im Parlament. Innenminister Fernando Grande-Marlaska hat nun angekündigt, die geplante Verschärfung erneut zur Abstimmung zu stellen.
Derzeit gilt in Spanien für die meisten Autofahrer eine Grenze von 0,5 Promille. Für Fahranfänger während der ersten beiden Jahre und für Berufskraftfahrer sind höchstens 0,3 Promille erlaubt. Die geplante Grenze von 0,2 Promille soll nach dem bisherigen Konzept einheitlich für alle Fahrer gelten. Sie würde auch deutsche Urlauber betreffen.
Bisherige Alkoholgrenzen gelten weiter
Bis zu einer Verabschiedung des neuen Gesetzes bleiben die bisherigen Grenzwerte bestehen. Wer die geltende Grenze überschreitet, muss in Spanien in der Regel mit 500 Euro Bußgeld und vier Punkten rechnen. Bei höheren Werten oder einem erneuten Verstoß können 1.000 Euro und sechs Punkte fällig werden.
Die Vorlage enthielt neben der niedrigeren Alkoholgrenze weitere Änderungen am Verkehrsrecht. Dazu gehörten neue Regeln für den Punkteabzug und ein Verbot, über soziale Netzwerke oder andere Kanäle vor Alkohol- und Drogenkontrollen zu warnen. Ob diese Punkte erneut Teil des Gesetzes werden, ist noch offen.
Die niedrigere Grenze könnte erst nach einem erfolgreichen parlamentarischen Verfahren und der anschließenden Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft treten. Ob die Regierung bei ihrem zweiten Anlauf die nötige Mehrheit erreicht, lässt sich derzeit nicht absehen. Der erste Gesetzentwurf wurde im Innenausschuss des spanischen Abgeordnetenhauses abgelehnt. 18 Abgeordnete stimmten dafür, 19 dagegen.
Unfallbilanz liefert Anlass für den neuen Vorstoß
Grande-Marlaska kündigte den neuen Anlauf bei der Vorstellung der spanischen Unfallbilanz für Juli und August 2026 an – ohne näher auf Unfälle mit Alkohol einzugehen. In den beiden Monaten kamen auf Straßen außerorts 240 Menschen ums Leben. Das waren zehn mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Zahl der Verkehrstoten stieg damit um vier Prozent.
Gleichzeitig erreichte der Reiseverkehr mit 102 Millionen längeren Fahrten einen neuen Höchststand. Das waren eineinhalb Prozent mehr als im Sommer 2025. Über die ersten acht Monate des Jahres lag die Zahl der Verkehrstoten dagegen um zwei Prozent beziehungsweise 16 Menschen unter dem Vorjahreswert.
Bereits geringe Alkoholmengen können ausreichen
Die geplanten 0,2 Gramm Alkohol je Liter Blut entsprechen 0,2 Promille. Bei einer Atemalkoholkontrolle wären höchstens 0,1 Milligramm je Liter Atemluft erlaubt. Gegenwärtig liegen die Grenzwerte bei 0,25 Milligramm für reguläre Autofahrer und 0,15 Milligramm für Fahranfänger und Berufskraftfahrer.
Ein vollständiges Alkoholverbot wäre die Neuregelung damit nicht. Der Grenzwert liegt jedoch so niedrig, dass bereits ein alkoholisches Getränk zu viel sein kann. Eine feste Menge lässt sich nicht nennen, da der gemessene Wert unter anderem vom Körpergewicht, vom Geschlecht, von der aufgenommenen Nahrung und vom zeitlichen Abstand zum Konsum abhängt.
Drei weitere EU-Staaten haben 0,2 Promille
Sollte Spanien die Änderung beschließen, würde das Land zu den EU-Staaten mit den niedrigsten allgemeinen Alkoholgrenzen gehören. Nach der Übersicht des Europäischen Verkehrssicherheitsrats ETSC gelten 0,2 Promille für alle Autofahrer derzeit in Estland, Polen und Schweden.
Tschechien, Ungarn, Rumänien und die Slowakei gehen noch weiter und schreiben für Autofahrer grundsätzlich 0,0 Promille vor. In mehreren anderen EU-Ländern gelten 0,2 Promille dagegen nur für bestimmte Gruppen. Dazu gehören je nach Staat Fahranfänger, junge Fahrer oder Berufskraftfahrer. Die allgemeine Grenze liegt in diesen Ländern meistens bei 0,5 Promille
