Mehr Schutz für Fahrradfahrer
Um die Sicherheit von Radfahrern im Straßenverkehr zu erhöhen, gelten in Spanien seit dem 1. Oktober 2026 neue Abstands- und Temporegeln.
Um sogenannte vulnerable Verkehrsteilnehmer besser schützen, hat Spanien seine Straßenverkehrsordnung überarbeitet. Damit sind seit dem 1. Oktober 2026 neue Regeln im Umgang mit Fahrradfahrern scharf geschaltet.
Bremsen beim Überholen
Wie die spanische Verkehrsbehörde DGT mitteilt, müssen Autofahrer, die außerhalb geschlossener Ortschaften einen Radfahrer überholen, ihre Geschwindigkeit mindestens um 20 km/h unter das geltende Streckenlimit senken. Sind 90 km/h auf dem Streckenabschnitt erlaubt, so darf beim Überholvorgang maximal 70 km/h schnell gefahren werden. Bestehen bleibt der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern. Stehen auf der Fahrbahn mehr als ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zur Verfügung, dann muss der überholende Fahrer vollständig auf den anderen Fahrstreifen wechseln.
Innerorts mehr Abstand
Für Begegnungen mit Radfahren innerorts gelten ebenfalls neue Regeln. Radfahrer sollen künftig möglichst mittig auf ihrem Fahrstreifen fahren. Auffahrende Autofahrer müssen einen Mindestabstand von 5 Metern zum Radfahrer einhalten. Für Radfahrer selbst besteht zumindest außerorts, künftig eine Helmpflicht. Neu ist auch die Möglichkeit Einbahnstraßen für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen zu öffnen, sofern Tempo 30 gilt und eine entsprechende Beschilderung angebracht ist.
Die neuen Regelungen gelten natürlich nicht nur für Spanier, sondern auch alle Urlauber.
