Auto funkt an Zulassungsamt
Die britische Regierung hat neue technische Einzelheiten zur geplanten Kilometersteuer für Elektroautos veröffentlicht. Fahrzeughalter sollen ihre Fahrleistung künftig automatisch übermitteln können. Damit könnte das System auch ein Vorbild für andere Länder sein, die künftig E-Autos besteuern möchten.
Die neue Steuer soll am 1.4.2028 eingeführt werden. Zudem plant die Regierung ein digitales Berechnungswerkzeug und ein automatisiertes Rückerstattungssystem.
Im britischen Haushaltsplan vom 28.10.2026 werden die technischen Verfahren zur Erhebung der sogenannten Electric Vehicle Excise Duty (eVED) konkretisiert. Die Abgabe richtet sich nach der jährlich gefahrenen Strecke und wird zusätzlich zur regulären Kfz-Steuer erhoben. Für die Berechnung sollen Fahrzeughalter ihre voraussichtliche Fahrleistung angeben, die später mit dem tatsächlichen Kilometerstand abgeglichen wird.
Die Regierung entwickelt dafür ein System mit der Bezeichnung eVED Connect. Es soll die vorhandene Internetverbindung moderner Fahrzeuge nutzen, um Kilometerstände direkt an die zuständigen Behörden zu übertragen. Die Teilnahme bleibt freiwillig. Autofahrer ohne entsprechende Fahrzeugtechnik können ihre Angaben weiterhin selbst übermitteln.
Digitales Werkzeug soll die Steuerberechnung erleichtern
Zum geplanten Start im April 2028 soll ein digitales System zur Verfügung stehen, mit dem Fahrzeughalter ihre voraussichtliche Jahresfahrleistung berechnen können. Die Angabe ist notwendig, weil die Kilometersteuer zunächst auf Grundlage einer Schätzung erhoben wird. Bei der jährlichen Verlängerung der Fahrzeugsteuer werden der aktuelle Kilometerstand und die erwartete Fahrleistung für den kommenden Steuerzeitraum angegeben.
Nach Ablauf des Steuerjahres wird die Schätzung mit den tatsächlich zurückgelegten Kilometern verglichen. Wer mehr gefahren ist, muss nachzahlen. Bei einer geringeren Fahrleistung wird der zu viel entrichtete Betrag erstattet oder verrechnet. Zur Kontrolle sollen auch die Kilometerstände herangezogen werden, die bei der britischen Hauptuntersuchung MOT erfasst werden.
Automatische Rückerstattung soll bis 2030 eingeführt werden
Bis 2030 will die Regierung ein automatisiertes Verfahren für Rückzahlungen einrichten. Es soll unter anderem dann greifen, wenn ein Fahrzeug während des Steuerjahres verkauft wird oder die tatsächliche Fahrleistung niedriger ausfällt als ursprünglich angegeben.
Eine verpflichtende GPS-Überwachung ist nicht vorgesehen. Für die Besteuerung ist ausschließlich die zurückgelegte Gesamtstrecke relevant. Wo die einzelnen Fahrten stattfinden, soll nicht erfasst werden. Noch offen ist, wann eVED Connect verfügbar sein wird und wie die technischen Schnittstellen zu den verschiedenen Fahrzeugherstellern umgesetzt werden.
Eine Milliarde Pfund Einnahmen
Nach der aktualisierten Steuerfolgenabschätzung rechnet die britische Regierung im ersten Steuerjahr 2028/2029 mit rund 5,6 Millionen betroffenen Fahrzeugen.
Drei Pence je Meile für Elektroautos
An den bereits angekündigten Steuersätzen ändert sich nichts. Batterieelektrische Pkw und Brennstoffzellenfahrzeuge sollen ab dem 1.4.2028 drei Pence je Meile zahlen. Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender sind 1,5 Pence vorgesehen. Das entspricht ungefähr 2,2 beziehungsweise 1,1 Eurocent je Kilometer.
Für Plug-in-Hybride gilt der reduzierte Satz unabhängig davon, wie viele Kilometer elektrisch oder mit Verbrennungsmotor zurückgelegt werden. Eine getrennte Erfassung der Antriebsarten ist nicht vorgesehen.
Die Regierung kalkuliert mit einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung von rund 12.900 Kilometern. Daraus ergibt sich für ein reines Elektroauto eine zusätzliche Steuer von ungefähr 240 Pfund pro Jahr. Ab dem Steuerjahr 2029/2030 sollen die Sätze entsprechend der Inflation angepasst werden.
Kilometersteuer kommt zur bestehenden Kfz-Steuer hinzu
Mit der neuen Abgabe will Großbritannien langfristig sinkende Einnahmen aus der Kraftstoffsteuer ausgleichen. Während Benzin- und Dieselfahrer mit jedem getankten Liter Kraftstoffsteuern entrichten, entfällt diese Belastung bei batterieelektrischen Fahrzeugen.
Die eVED ersetzt deshalb nicht die bestehende britische Kfz-Steuer Vehicle Excise Duty (VED), sondern ergänzt sie. Elektroautos unterliegen bereits seit dem 1.4.2025 grundsätzlich der regulären Fahrzeugsteuer.
Die Kilometerabgabe soll zunächst ausschließlich für Pkw gelten. Elektrische Transporter, Lastwagen, Busse und Motorräder bleiben ausgenommen. Auch Vollhybride ohne externe Lademöglichkeit werden nicht erfasst. Da die neue Steuer an die britische Fahrzeugzulassung anknüpft, sind Autofahrer mit einem in Deutschland zugelassenen Elektroauto bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Großbritannien nach den derzeitigen Plänen nicht betroffen.
