Bis 109 PS zahlt man nichts
Die italienische Regierung will die für 2027 beschlossene Befreiung von der Kfz-Steuer auf weitere Jahre ausdehnen. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni kündigte am Mittwoch (28.10.2026) nach einer Sitzung des Ministerrats an, die Regelung solle dauerhaft gelten.
Der Ministerrat hat den Entwurf für das Haushaltsgesetz 2027 gebilligt. Eine dauerhafte Befreiung ist damit aber noch nicht geltendes Recht.
Bisher gilt die Befreiung von der "Bollo auto" nur für Zahlungen, deren regulärer Termin zwischen dem 1.1.2027 und dem 31.12.2027 liegt. Grundlage ist ein Dekret vom 17.09.2026. Das Haushaltsgesetz muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen und bis zum Jahresende verabschiedet werden.
Welche Autos und Motorräder 2027 steuerfrei sind
Die geltende Regelung betrifft pro natürlicher Person ein regelmäßig versichertes Fahrzeug. Bei Autos gilt sie für Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselantrieb, auch wenn ein weiterer Antrieb hinzukommt. Die Leistung darf höchstens 80 kW, also rund 109 PS, betragen. Besitzt eine Person mehrere passende Autos, wird das Fahrzeug mit der geringsten Leistung berücksichtigt. Bei gleicher Leistung entscheidet die niedrigere Kfz-Steuer.
Motorräder und Mopeds können ebenfalls steuerfrei bleiben, allerdings nur, wenn die betreffende Person kein Auto mit höchstens 80 kW besitzt. Für die Zweiräder gilt keine Leistungsgrenze. Auch hier ist die Befreiung auf ein Fahrzeug beschränkt. In Regionen mit eigener Zuständigkeit für die Kfz-Steuer hängt die Anwendung zudem von einer Vereinbarung mit der jeweiligen Verwaltung ab.
24,6 Millionen Italiener können sparen
Das italienische Infrastrukturministerium beziffert die potenziell betroffene Gruppe auf rund 24,6 Millionen Personen. Im Fahrzeugbestand zählt es mehr als 34 Millionen Autos und Motorräder mit höchstens 80 kW bei insgesamt mehr als 59 Millionen Fahrzeugen. Melonis Aussage, die Maßnahme betreffe rund 70 Prozent der Fahrzeuge, lässt sich aus diesen Zahlen nicht unmittelbar nachvollziehen. Die 34 Millionen entsprechen rechnerisch rund 58 Prozent des angegebenen Gesamtbestands; zugleich gelten für die Befreiung weitere Voraussetzungen.
Die Kfz-Steuer ist in Italien eine regionale Abgabe. Für 2027 sieht das Dekret deshalb Ausgleichszahlungen an die Regionen und autonomen Provinzen in Höhe von 2.293,5 Millionen Euro vor. Ob und in welcher Höhe der Staat die entfallenden Einnahmen auch in den Folgejahren ausgleicht, muss sich aus der dauerhaften Regelung ergeben.
