4 Lambos, eine Cobra und jede Menge Porsche
Die Justizbehörden in Baden-Württemberg versteigern beschlagnahmte Luxusgüter. Darunter Lamborghini-Sportwagen, eine Cobra-Replika und zahlreiche Porsche.
Am 24. Oktober 2026 lädt das von den Justizbehörden beauftragte Auktionshaus ab 14 Uhr ins Mercedes-Museum in Stuttgart ein. Unter den Hammer kommen 22 Positionen, die im Zuge polizeilicher Ermittlungen beschlagnahmt wurden. Neben verschiedenen Rolex-Uhren und zwei Harley-Davidson-Motorrädern sowie einer KTM können die Bieter auf vier hochkarätige Lamborghini-Modelle sowie eine Cobra-Replika bieten.
Hinzu kommen noch verschiedene Porsche-Modelle der Baureihen Cayenne, Panamera und Macan. Aufgefüllt wird das Auktionsangebot durch einen VW Polo, einen VW T6, einen BMW X1, einen Audi A4 Avant, einen Audi Q5 sowie einen Audi RS6.
Eine Cobra, aber keine echte
Bei der Cobra, die mit einem Schätzpreis von 24.000 bis 50.000 Euro ausgewiesen ist, handelt es sich um eine Replika von Factory Five. Unter der Haube der GFK-Karosserie schlägt ein sieben Liter großer V8 mit 492 PS, der seine Power über eine manuelle Fünfgang-Schaltung an die Hinterräder weiterreicht. Die Laufleistung liegt bei nur 1.055 Meilen. Sidepipes sorgen für einen adäquaten akustischen Auftritt. Den Gesamtzustand bewertet ein Classic-Data-Kurzgutachten mit der Note 2-.
Lambo-SUV und Lambo-Rennwagen
Hochpreisiger wird es mit den angebotenen Lamborghini-Modellen. Den Anfang macht ein Lamborghini Urus Performante aus dem Baujahr 2024 mit bereits 20.981 Kilometern auf der Uhr. Die Zustandsnote für den 666 PS starken SUV wird von Classic Data mit 2+ angegeben. Der erwartete Schätzpreis liegt zwischen 90.000 und 190.000 Euro.
Der offerierte Lamborghini Huracán Super Trofeo EVO2, Baujahr 2023, ist ein ausschließlich für den Rennstreckeneinsatz konzipierter Rennwagen ohne Straßenzulassung. Sein 5,2-Liter-V10-Saugmotor liefert 620 PS an die Hinterräder, geschaltet wird mit einem sequenziellen 6-Gang-X-Trac-Renngetriebe.
Da es sich um einen reinen Rennwagen ohne Straßenzulassung handelt, sind weder Fahrzeugpapiere noch Fahrzeugschlüssel vorhanden. Der Schätzpreis für den EVO2 liegt bei 90.000 bis 180.000 Euro. Das vorhandene Classic-Data-Kurzgutachten weist den Gesamtzustand mit der Note 2+ aus. Über eine mögliche Laufleistung werden keine Angaben gemacht.
Aventador und STO fast im Neuzustand
Noch teurer dürfte der weiße Lamborghini Huracán STO werden. Der Supersportwagen aus dem Baujahr 2024 (EZ: November 2025) kommt mit einer Laufleistung von nur 71 Kilometern quasi jungfräulich daher. Dennoch wurde bei einem Kilometer-Stand von 64 bereits ein erster Service durchgeführt. Das Classic-Data-Gutachten bewertet den STO entsprechend mit der Note 1-. Der Schätzpreis für den STO liegt bei 130.000 bis 275.000 Euro.
Das absolute Highlight der Justizauktion dürfte aber der grüne Lamborghini Aventador LP 780-4 Ultimae Roadster sein. Von der Sonderserie entstanden weltweit lediglich 250 Exemplare. Dieses Modell wurde im September 2024 zugelassen, seither lediglich 98 Kilometer bewegt und bei 95 km einem ersten Service unterzogen. Die Classic-Data-Bewertung steht bei der Note 1. Kleine Auflage, top Zustand – entsprechend fällt auch der Schätzpreis für den Ultimae Roadster aus. Erwartet werden zwischen 380.000 und 790.000 Euro.
Beschlagnahmungen aus Geldwäsche- und Steuerbetrugsverfahren
Wem die Luxusautos gehörten, verraten die Justizbehörden nicht. Die beschlagnahmten Fahrzeuge stammen aber überwiegend aus Verfahren der Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg. Die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen einen Teil der eigentlichen Besitzer wegen Geldwäsche und Steuerbetrug. Der andere Teil ist schon verurteilt. BW-Justizminister Moritz Oppelt (CDU) geht laut SWR-Informationen von einem Gesamterlös von mehr als zwei Millionen Euro aus.
Wie der SWR weiter berichtet, fließt der Auktionserlös aber nicht direkt in die Landeskasse. Auch wenn die Beschuldigten noch nicht verurteilt sind, würden durch die sogenannte Notveräußerung der Fahrzeuge Kosten vermieden, die durch Wertverlust, Pflege und Erhaltung auflaufen würden. Der ersteigerte Erlös bleibt für die Dauer des Strafverfahrens eingefroren. Falls die Beschuldigten doch freigesprochen werden, würden sie das Geld erhalten. Werden die Beschuldigten allerdings verurteilt, komme das Geld dem Steuerzahler zugute.
