„Rettungsgasse“ für Mopeds im Stau
Motorräder und Roller sollen in Italien bei Stau künftig die Standspur nutzen dürfen, auf bestimmten Straßen müssen Autofahrer sogar einen Korridor freilassen. Auch neue Schutzkleidungspflichten und ein anderes System für Tempobußgelder sind vorgesehen. Noch ist das Paket aber nicht beschlossen.
Der italienische Ministerrat hat den Entwurf der neuen Verordnungen am 13. Oktober 2026 zunächst gebilligt. Nun folgen weitere Beratungen im Parlament und eine abschließende Entscheidung der Regierung. Die neuen Regeln sind deshalb noch nicht in Kraft und können sich noch ändern.
Motorräder sollen bei Stau auf die Standspur dürfen
Der Entwurf sieht vor, dass Motorräder und Roller bei Stau, Rückstau oder starkem Verkehr die Standspur nutzen dürfen. Sie müssten dabei langsam fahren und jederzeit Platz für Polizei- und Rettungsfahrzeuge machen können. Bis die Reform in Kraft tritt, bleibt die Nutzung der Standspur zum Vorbeifahren an einer Kolonne grundsätzlich verboten.
Wo keine Standspur vorhanden ist, soll auf bestimmten Straßen eine "virtuelle Spur" entstehen. Die Regel wäre auf mehrspurigen innerstädtischen Straßen mit getrennten Fahrbahnen vorgesehen, wenn der Verkehr steht oder nur sehr langsam fließt. Autofahrer auf der linken und rechten Spur müssten sich dann möglichst weit an den jeweiligen Fahrbahnrand stellen. So soll in der Mitte Platz für Motorräder und Roller bleiben – ähnlich einer Rettungsgasse.
Wer den Korridor nicht freimacht, soll nach dem Entwurf mit einem Bußgeld von 80 bis 320 Euro und zwei Punkten rechnen. Die Pflicht soll nicht pauschal auf allen mehrspurigen Straßen in Städten gelten.
Handschuhe und Rückenprotektoren auf Autobahnen
Auf Autobahnen sollen Motorradfahrer und Mitfahrende neben dem Helm künftig auch geeignete Protektoren für Hände und Rücken tragen. Welche technischen Anforderungen die Ausrüstung erfüllen muss, soll das Verkehrsministerium noch festlegen. Der Entwurf selbst nennt dafür noch keine abschließenden Zertifizierungsregeln. Als mögliche Ausrüstung kommen etwa geeignete Handschuhe, Rückenprotektoren oder Airbag-Systeme infrage.
Für Verstöße soll ein Bußgeld von 40 bis 160 Euro gelten. Wird ein Motorrad- oder Mopedfahrer nach einem Unfall wegen eines Verkehrsverstoßes belangt, soll sich das Bußgeld halbieren – vorausgesetzt, er trug bei der Kontrolle die vorgeschriebenen Protektoren. Auch diese Regel ist noch nicht beschlossen.
Tempobußgelder sollen stärker von der Überschreitung abhängen
Auch die Berechnung von Bußgeldern für zu schnelles Fahren soll sich ändern. Nach dem Entwurf wären auf Autobahnen und außerorts zehn Euro je festgestelltem km/h über dem Limit vorgesehen, innerorts fünf Euro. Bei einer festgestellten Überschreitung um 20 km/h auf der Autobahn ergäben sich damit 200 Euro. Innerorts läge das Bußgeld bei 200 Euro, wenn das festgestellte Tempo 40 km/h über dem Limit liegt.
Die Beispiele beziehen sich auf die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz. Bei stärkeren Verstößen können zusätzlich Punkte oder Fahrverbote vorgesehen sein.
Start 2028 geplant – heutige Bußgelder gelten weiter
Der Entwurf nennt den 1. Januar 2028 als vorgesehenen Beginn der neuen Regeln. Die Anwendung hängt jedoch auch von einer Ausführungsregelung ab; unter bestimmten Bedingungen könnte sich der Termin bis zum 1. April 2028 verschieben. Bis zur endgültigen Verabschiedung und dem Inkrafttreten gelten die bisherigen Vorschriften.
Aktuell kostet eine Überschreitung um bis zu zehn km/h zwischen 42 und 173 Euro. Bei mehr als zehn bis höchstens 40 km/h sind es 173 bis 694 Euro. Wer mehr als 40 bis höchstens 60 km/h zu schnell fährt, zahlt 543 bis 2.170 Euro; außerdem droht eine Führerscheinsperre von ein bis drei Monaten. Bei mehr als 60 km/h zu viel liegt das Bußgeld bei 845 bis 3.382 Euro und die Sperre bei sechs bis zwölf Monaten. Ein Führerscheinentzug droht bei einer erneuten Überschreitung von mehr als 60 km/h innerhalb von zwei Jahren.
