600 Euro und Start 2028
Italien schafft die Grundlage für Wunschkennzeichen und legt dafür erste Gebühren fest. Autofahrer müssen sich allerdings noch gedulden: Das Verfahren braucht weitere Regeln und könnte frühestens 2028 starten.
Italienische Autofahrer können ihre Kennzeichen bislang nicht frei auswählen. Der neue Entwurf zur Reform der Straßenverkehrsordnung soll diese Möglichkeit schaffen und eine Lücke schließen, die seit mehr als 20 Jahren besteht.
Der Ministerrat billigte den Entwurf am 13. Oktober 2026. Die Abgeordnetenkammer führt das Vorhaben als "Atto del Governo n. 448" und berät noch darüber. Autofahrer können deshalb aktuell noch keinen Antrag auf ein Wunschkennzeichen stellen.
600 Euro für das Auto
Der Entwurf sieht für ein Paar personalisierte Autokennzeichen eine Gebühr von 600 Euro vor. Für ein Paar personalisierte Autokennzeichen sieht der Entwurf eine Grundgebühr von 500 Euro vor. Hinzu kommen 100 Euro Aufschlag für das Verkehrsministerium – macht insgesamt 600 Euro.
Motorradfahrer zahlen nach den bisherigen Plänen 360 Euro für ein einzelnes Kennzeichen. Die Summe setzt sich aus 300 Euro Grundgebühr und einem Aufschlag von 60 Euro zusammen.
V:Motori weist außerdem auf eine mögliche Verrechnung hin. Von den 600 Euro könnten die Kosten für ein herkömmliches Kennzeichen abgehen. Diese betragen je nach Ausführung 41,78 Euro beziehungsweise 45,31 Euro.
Freie Auswahl bleibt offen
Der Entwurf erlaubt eine persönliche Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Ob Autofahrer künftig Namen, Wörter oder Abkürzungen auf dem Kennzeichen unterbringen dürfen, steht allerdings noch nicht fest.
Das spätere Ausführungsreglement muss die wichtigen Details festlegen. Dazu gehören die Zahl der Zeichen, zulässige Kombinationen, die Prüfung der Anträge und der genaue Ablauf bei der Zulassung.
Bereits vergebene Kombinationen bleiben tabu
Eine Kombination darf nicht mit dem Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs übereinstimmen. Damit verhindert die Regelung doppelte Identitäten im Straßenverkehr und hält die Zuordnung zu einem bestimmten Fahrzeug eindeutig.
Die Personalisierung muss außerdem die Lesbarkeit erhalten. Polizei, Zulassungsstellen und automatische Kontrollsysteme müssen die Buchstaben und Zahlen weiterhin zuverlässig erkennen können.
Das Kennzeichen bleibt beim Auto
Wer sein Fahrzeug verkauft, darf sein Wunschkennzeichen nicht auf das nächste Auto übertragen. Die Kombination bleibt an das Fahrzeug gebunden und wechselt mit ihm den Besitzer.
Auch bei einem Fahrzeugwechsel beginnt der Auswahlprozess damit von vorn. Der bisherige Halter kann seine persönliche Kombination nicht reservieren und später erneut verwenden.
Eine alte Idee wartet seit 2002
Das italienische Straßenverkehrsrecht erlaubt eine persönliche Zeichenfolge grundsätzlich bereits seit 2002. Artikel 100 Absatz 8 des Codice della Strada (Straßenverkehrsordnung) sieht diese Möglichkeit vor, doch die nötigen Ausführungsregeln fehlten über Jahre.
Deshalb blieb es bei einer Vorschrift auf dem Papier. Der neue Entwurf soll nun festlegen, wie Behörden die Verfügbarkeit prüfen, die Zulassung bearbeiten und die Kennzeichen ausgeben.Start frühestens im Jahr 2028
Der Entwurf sieht den 1. April 2027 als Datum für sein Inkrafttreten vor. Eine andere Auswertung kommt auf den 30. April 2027. Bei der praktischen Anwendung besteht weniger Spielraum: Die neuen Regeln sollen frühestens am 1. Januar 2028 greifen.
Dafür muss das Ausführungsreglement mindestens 180 Tage zuvor in Kraft treten. Falls dieser Zeitplan nicht hält, kann der Start auf den 1. April 2028 rutschen.
