BVfK warnt vor Lockvogelangeboten beim Autokauf im Netz
Manche Auto-Inserate wirken wie ein Preisknaller – bis beim Händlertermin plötzlich Zusatzkosten auftauchen. Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) warnt vor einer wachsenden Zahl solcher Lockvogelangebote. Mit ein paar gezielten Checks lässt sich vieles schon am Bildschirm entlarven.
Ein Lockvogelangebot erkennt man oft daran, dass der Preis auffällig niedrig wirkt, aber nicht erklärt wird, wie er zustande kommt. Der BVfK beschreibt genau dieses Muster: Zusätzliche Kosten würden erst später offengelegt, damit das Fahrzeug in Online-Börsen in der Suche weiter oben erscheint.
Ein zentraler Check sind Überführungskosten – bei Leasing-Angeboten oft als Bereitstellungskosten bezeichnet. Nach BVfK-Angaben werden diese Posten in unseriösen Inseraten teils nicht im Endpreis ausgewiesen und tauchen erst im Kaufvertrag auf. In der Praxis geht es dabei häufig um Beträge "um die tausend Euro", die ein Angebot schlagartig unattraktiver machen.
Wichtig ist deshalb: Vor dem Händlertermin den vollständigen Endpreis schriftlich bestätigen lassen – inklusive aller verpflichtenden Nebenkosten. Fehlt im Inserat ein klarer Hinweis auf Überführung/Bereitstellung oder wirken Angaben ausweichend, ist das ein Warnsignal.
Fahrzeugdaten gegenchecken
Nicht nur der Preis kann geschönt sein, auch die Fahrzeugdaten können das Angebot attraktiver wirken lassen. Als Beispiel nennt der BVfK ein "künstlich verjüngtes" Auto: Im Inserat steht ein späteres Zulassungsdatum als in den Papieren. Ein Monat klingt nach wenig, kann aber durch gesetzte Suchfilter den Ausschlag geben. Der BVfK beschreibt Fälle, in denen statt Dezember 2022 im Inserat Januar 2023 angegeben wurde. Der zweite Check folgt daraus: Bestehen Sie vorab auf konkreten Angaben zur Erstzulassung und prüfen Sie diese beim Termin direkt anhand der Zulassungsbescheinigung.
Ein dritter Punkt betrifft die Ausstattung und vermeintliche "Pakete". Der BVfK nennt als Masche verpflichtende Zusatzpakete oder Aufpreise für bereits vorhandene Ausstattung, die erst später auf der Rechnung auftauchen. Wer vorab eine vollständige, schriftliche Auflistung aller enthaltenen Ausstattungen und aller kostenpflichtigen Extras verlangt, reduziert das Risiko, dass aus einem Schnäppchen im Kaufvertrag ein teurerer Gebrauchtwagen wird.
E-Förderung im Angebot erkennen
Bei neuen Elektroautos und Plug-in-Hybriden kann ein Lockvogelangebot dadurch entstehen, dass eine Förderung bereits in den Preis eingerechnet wird. Der BVfK kritisiert Konstellationen, bei denen Käufer den Betrag zunächst vorstrecken müssten – in der Hoffnung auf spätere Erstattung. Genau dieser Vorfinanzierungs-Effekt lässt Inserate günstiger aussehen.
Hinzu kommt: Die maximale Fördersumme ist nicht automatisch garantiert, weil Voraussetzungen im Einzelfall eine Rolle spielen können. Der BVfK nennt dafür beispielhaft Kriterien wie Einkommen und Kinderzahl und beschreibt die Voraussetzungen teils als unklar. Für den Inserats-Check heißt das: Wenn ein Preis nur "mit Förderung" oder "inklusive Prämie" plausibel wird, sollte man klären, ob der angegebene Betrag realistisch erreichbar ist.
Finanzierung und Kaufvertrag absichern
Besonders heikel sind Lockvogelangebote bei Finanzierung und Leasing, wenn mit extrem niedrigen Monatsraten geworben wird. Der BVfK beschreibt, dass das "dicke Ende" dann über eine sehr hohe Schlussrate kommt, die im Kleingedruckten versteckt oder gar nicht genannt wird.
Konkreter wird das an einem Beispiel, das der BVfK anführt: Ein BMW X5 wurde mit 366 Euro pro Monat beworben; nach zwei Jahren könne dabei eine Restschuld von rund 79.000 Euro stehen. Der Verband verweist zudem darauf, dass bei einem angenommenen Wertverlust von etwa 20.000 Euro eine erhebliche Deckungslücke entstehen kann.
Der siebte Check ist deshalb: Vor dem Termin die vollständigen Konditionen anfordern – inklusive Laufzeit, Schlussrate/Restschuld und aller verpflichtenden Zusatzleistungen. Der BVfK kritisiert außerdem Fälle, in denen ein Barkauf zum beworbenen Preis verweigert und der Abschluss teurer Finanzierungen oder Extras faktisch zur Bedingung gemacht wird. Wenn der Verkäufer den im Inserat genannten Preis nur unter neuen Bedingungen gelten lassen will, ist das ein klares Warnzeichen – und ein guter Grund, den Kaufvertrag nicht zu unterschreiben.
