Importbremse für Chinas Hybridautos?
Die EU-Kommission erwägt, die Einfuhr chinesischer Hybridautos durch Zollkontingente und zusätzliche Abgaben zu begrenzen. Hintergrund ist der stark gestiegene Import seit Einführung der Sonderzölle auf Elektroautos aus China. Gleichzeitig versucht Brüssel, mit Peking eine Vereinbarung zu erreichen.
Seit Ende Oktober 2024 erhebt die EU zusätzliche Zölle auf Elektroautos aus China. Je nach Hersteller betragen sie bis zu 35,3 Prozent zusätzlich zum regulären Einfuhrzoll von zehn Prozent. Grundlage ist eine Antisubventionsuntersuchung, bei der die EU-Kommission wettbewerbsverzerrende staatliche Förderungen festgestellt hatte. Hybridfahrzeuge sind von diesen Sonderzöllen bislang ausgenommen.
Das hat die Marktstrategie chinesischer Hersteller beeinflusst. Marken wie BYD und MG Motor setzen verstärkt auf Plug-in-Hybride und Vollhybride, die weiterhin nur dem regulären Zollsatz unterliegen. Bei BYD zum Beispiel hat sich der Antriebsmix inzwischen deutlich weg vom E-Auto hin zu Hybriden gewandelt. Von den 42.788 alleine in Deutschland in den ersten drei Quartalen neu zugelassenen BYD-Modellen sind rund 62 Prozent Hybrid-Fahrzeuge. Die Entwicklung zeigt, dass die Sonderzölle auf Elektroautos die chinesischen Importe zwar bremsen, aber eine Verschiebung zu anderen Antriebsarten begünstigen.
Kontingente statt Zölle
Wie Bloomberg am 7. Oktober berichtete, bereitet die EU-Kommission deshalb mögliche Schutzmaßnahmen für Hybridfahrzeuge vor. Demnach stehen Zollkontingente im Raum: Innerhalb einer festgelegten Einfuhrmenge könnten chinesische Hybride weiterhin zum regulären Zollsatz von zehn Prozent importiert werden. Für darüber hinausgehende Einfuhren könnte ein zusätzlicher Zoll gelten. Konkrete Mengen und Abgabensätze sind bislang nicht bekannt.
Als rechtliche Grundlage kommt ein sogenanntes Safeguard-Verfahren infrage. Es ermöglicht Schutzmaßnahmen, wenn die Einfuhren eines Produkts sprunghaft steigen und dadurch ein ernsthafter Schaden für die heimische Industrie entsteht oder droht. Anders als die bestehenden Ausgleichszölle auf Elektroautos wären solche Maßnahmen nicht unmittelbar an den Nachweis staatlicher Subventionen gebunden.
Das Problem dabei: Im Gegensatz zu Zöllen gelten Safeguard-Regeln grundsätzlich herkunftsneutral. Eine ausschließlich gegen China gerichtete Begrenzung wäre deshalb rechtlich schwieriger umzusetzen. Eine solche Regelung könnte also auch pauschal zum Beispiel Hybrid-Importe aus Japan oder Korea betreffen.
Verhandlungen mit Peking
Zunächst hatte Brüssel versucht, China zu freiwilligen Exportbegrenzungen zu bewegen. Peking lehnte dies ab und verwies auf die Regeln der Welthandelsorganisation. Freiwillige Exportbeschränkungen seien kein geeignetes Instrument zur Beilegung des Handelskonflikts.
Aktuell verhandeln EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič und Chinas Handelsminister Wang Wentao in Peking über die Handelsbeziehungen. Eine Vereinbarung könnte die Einführung neuer Importbeschränkungen verhindern oder verzögern. Ziel der EU ist es, den Anstieg chinesischer Autoimporte zu verlangsamen und der europäischen Industrie Zeit zu verschaffen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Produktion in Europa als Alternative
Als mögliches Vorbild gilt laut einem Bericht im Handelsblatt eine Vereinbarung mit Japan in den 1980er-Jahren. Damals begrenzte Japan seine Autoexporte nach Europa, während japanische Hersteller zugleich ihre Produktion auf dem Kontinent ausbauten. Vergleichbare Entwicklungen zeichnen sich bei chinesischen Marken bereits ab: BYD baut seine Fertigung in Ungarn auf, Chery produziert gemeinsam mit Ebro in Barcelona, und Xpeng lässt Fahrzeuge bei Magna Steyr in Graz montieren.
