Kein Sonntagsfahrverbot für E-LKW
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) spricht sich für eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot für schwere Elektro-Lkw aus.
Der Verband begründet den Vorstoß mit einem zusätzlichen Anreiz für Speditionen, auf batterieelektrische Lastwagen umzusteigen. "Als weiteren Anreiz für einen schnellen Fahrzeughochlauf an E-Lkws sollten diese eine Sonntagsfahrterlaubnis erhalten", heißt es in dem Papier, das der Automobilwoche vorliegt. Der BDEW vertritt unter anderem Energieversorger und Betreiber von Ladesäulen.
Fahrverbot gilt von 0 bis 22 Uhr
Schwere Lkw dürfen in Deutschland an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich zwischen 0 und 22 Uhr nicht fahren. Das Verbot gilt seit 1956. Es soll den Schwerverkehr begrenzen und Lärm sowie Abgase an Ruhetagen reduzieren. Für bestimmte Transporte, etwa frische Lebensmittel, sowie für Pannen- und Bergungsfahrzeuge gelten bereits Ausnahmen.
Eine zusätzliche Erlaubnis könnte Elektro-Lkw häufiger auf die Straße bringen und ihre Auslastung erhöhen. Für Speditionen könnte das den Umstieg auf den elektrischen Antrieb wirtschaftlich attraktiver machen. Zugleich schüfe eine Sonderregelung unterschiedliche Bedingungen für Elektro- und Diesel-Lkw. Ob sie rechtlich zulässig wäre, ist offen.
Diesel dominiert den Lkw-Bestand
Elektro-Lkw machen bislang nur einen kleinen Teil des Fahrzeugbestands aus. Laut Kraftfahrt-Bundesamt waren am 1. Januar 2026 knapp 3,9 Millionen Lkw in Deutschland zugelassen. Davon fuhren rund 3,55 Millionen mit Diesel, was über 91 Prozent entspricht. 115.568 Lkw hatten einen Elektroantrieb – knapp drei Prozent des Bestands.
Auch der Kaufpreis kann Speditionen vom Umstieg abhalten. Nach Angaben des Branchenportals E-LKW24.de kostet ein großer Diesel-Lkw für den Fernverkehr etwa 120.000 bis 160.000 Euro. Für einen vergleichbaren Elektro-Lkw nennt das Portal 250.000 bis 400.000 Euro. Einsparungen bei Strom, Maut und Wartung könnten dagegen einen Teil der höheren Anschaffungskosten ausgleichen.
