Maut-Einnahmen und Privatkapital
Autobahnen sollen künftig über Nutzer, den Haushalt und privates Kapital finanziert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen.
Die Finanzierung der Autobahn GmbH soll künftig auf drei Säulen stehen – Nutzerfinanzierung, Haushaltsmittel und privates Kapital. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen.
Angesichts des hohen Investitionsbedarfs in die Autobahnen, insbesondere in Brücken, soll die Finanzierung damit überjährig, flexibler und verlässlicher werden. Auch sollen notwendige Sanierungen und zusätzliche Investitionen so schneller auf den Weg gebracht werden können.
Autobahn GmbH bekommt Maut-Anteil
Kern der Neuregelung ist eine begrenzte Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH ab 2027. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschaft künftig Einnahmen aus dem Infrastrukturanteil der Lkw-Maut erhält, die derzeit rund 4,5 Milliarden Euro jährlich beträgt. Ab 2028 wird die Autobahn GmbH über diesen Einnahmenanteil eigenständig verfügen können.
Damit kann die Autobahn GmbH in den nächsten Jahren Kredite aufnehmen. Davon profitieren insbesondere die Erhaltung und Sanierung des bestehenden Netzes einschließlich der Brücken sowie geplante Aus- und Neubaumaßnahmen. Die neue Finanzierungsstruktur schafft zudem mehr Möglichkeiten für den Einsatz öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP).
Bund bleibt Autobahn-Alleineigentümer
Die Neuregelung ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen: Der Bund bleibt alleiniger Eigentümer der Bundesautobahnen und der Autobahn GmbH. Eine Beteiligung Dritter an der Autobahn GmbH bleibt ausgeschlossen. Die Erhebung und Festsetzung der Lkw-Maut bleiben beim Bund. Die Autobahn GmbH wird künftig an der Lkw-Maut auf den Autobahnen und den Bundesstraßen in den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, die ebenfalls in Bundesverwaltung geführt werden, beteiligt. Der größte Teil der Lkw-Maut – unter anderem für CO₂-, Luftverschmutzungs- und Lärmkosten – geht weiter an den Bund.
