Waren 347 km/h auf der Autobahn zu viel?
Der Auto-Influencer musste sich am Freitag (30. Oktober 2026) vor dem Amtsgericht München verantworten. Der Vorwurf: verbotene Autorennen.
Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, droht dem Auto-Influencer Gercollector, mit bürgerlichem Namen Michael Spegel, ein juristisches Nachspiel wegen einer Fahrt mit 347 km/h über die A8 zwischen München und Salzburg im Jahr 2024.
Strecke ohne Tempolimit
Spegel soll einen Mercedes-AMG One mit 1.063 PS auf bis zu 347 km/h beschleunigt und die Fahrt per Video aufgezeichnet haben. Diese Aufnahme wurde der Polizei gemeldet. Obwohl auf dem betreffenden Autobahnabschnitt kein Tempolimit besteht, sieht die Staatsanwaltschaft in München einen möglichen Straftatbestand. Denn auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung kann eine Fahrt als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gelten.
Wie die "Bild" weiter berichtet, herrschte nach Ansicht der Anklage auf allen Fahrspuren Verkehr. Andere Autofahrer hätten jederzeit die Spur wechseln können und müssten nicht mit einem Fahrzeug rechnen, das sich mit fast 350 km/h nähert. Wie die OVB Heimatzeitungen berichten, wird dieser Vorwurf in der Anklage so konkretisiert, dass der 32-Jährige für andere Verkehrsteilnehmer einen gefährlichen Fahrstil hingelegt und angeblich auch rechts überholt haben soll.
Ein zweiter Vorwurf betrifft eine Fahrt im September 2024. Damals soll Spegel mit einem Aston Martin Vantage auf bis zu 312 km/h beschleunigt haben.
Der Anwalt von Spegel weist die Vorwürfe zurück. Ein Sachverständigengutachten komme nach Auswertung der Videos zu dem Ergebnis, dass kein illegales Straßenrennen vorliege. Lediglich in einem Baustellenbereich sei Spegel einmal 9 km/h zu schnell gefahren. Gercollector Spegel hat sich nach "Bild"-Informationen selbst nicht zu den Anschuldigungen vor Gericht geäußert. Ein Urteil gab es am Freitag nicht. Der Prozess muss aus Termingründen neu aufgerollt werden.
Welche Strafe ist möglich?
Den Strafrahmen für verbotene Kraftfahrzeugrennen regelt der § 315d StGB. Dort wird auch beschrieben, was der Gesetzgeber unter einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen versteht. Als ein solches gilt demnach auch, wenn sich ein Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Bei einem nachgewiesenen verbotenen Kraftfahrzeugrennen sieht § 315d StGB grundsätzlich eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Wird dabei Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, sieht der Gesetzgeber sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
