Spanien bringt die niedrigere Promillegrenze voran
Spaniens Parlament hat die erste Hürde für die Einführung einer niedrigeren Promillegrenze genommen. Der Gesetzentwurf sieht einen einheitlichen Grenzwert für Autofahrer und neue Bußgelder vor. Die bisherigen Regeln gelten indes weiter.
Am Dienstag (29.9.2026) stimmte das Abgeordnetenhaus dafür, den neuen Gesetzentwurf der sozialistischen PSOE weiter zu beraten. 173 Abgeordnete votierten dafür, 168 dagegen, fünf enthielten sich. Die endgültige Verabschiedung steht noch aus.
Ein erster Anlauf war am 18.3.2026 im Innenausschuss mit 19 zu 18 Stimmen gescheitert. Innenminister Fernando Grande-Marlaska hatte Anfang September angekündigt, die Verschärfung erneut voranzubringen. Mit der jüngsten Abstimmung kann die parlamentarische Beratung nun fortgesetzt werden.
0,2 Promille sollen für alle Autofahrer gelten
Der Entwurf sieht eine Absenkung der allgemeinen Alkoholgrenze von 0,5 auf 0,2 Promille vor. Bei Atemalkoholkontrollen wären höchstens 0,1 Milligramm Alkohol je Liter Atemluft erlaubt. Die Grenze soll auch für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gelten. Die bisher unterschiedlichen Werte für diese Gruppen würden damit entfallen. Auch deutsche Urlauber müssten sich an die neue Regel halten.
Die strafrechtlichen Grenzen werden durch den vorliegenden Entwurf nicht verändert. Wer ein Kraftfahrzeug oder Moped mit mehr als 1,2 Promille im Blut oder mehr als 0,60 Milligramm Alkohol je Liter Atemluft fährt, begeht unabhängig von erkennbaren Ausfallerscheinungen eine Straftat. Auch unterhalb dieser Werte kann eine Fahrt strafbar sein, wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss steht.
Vorgesehen sind alternativ drei bis sechs Monate Haft, eine einkommensabhängige Geldstrafe über sechs bis zwölf Monate oder 31 bis 90 Tage gemeinnützige Arbeit. Zusätzlich wird das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen und Mopeds für mehr als ein Jahr bis zu vier Jahre entzogen. Wer einen angeordneten Alkoholtest verweigert, muss mit sechs Monaten bis einem Jahr Haft und ebenfalls einem Entzug des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen und Mopeds rechnen.
Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Regeln
Derzeit sind für die meisten Autofahrer höchstens 0,5 Promille beziehungsweise 0,25 Milligramm Alkohol je Liter Atemluft erlaubt. Für Fahranfänger während der ersten beiden Jahre nach dem Führerscheinerwerb und bei den entsprechend geregelten beruflichen Transporten gelten 0,3 Promille beziehungsweise 0,15 Milligramm. Minderjährige Fahrer müssen bereits heute 0,0 Promille einhalten, auch auf Fahrrädern und E-Scootern.
Bei einer Überschreitung werden grundsätzlich 500 Euro fällig. 1.000 Euro kostet der Verstoß, wenn der Messwert mehr als doppelt so hoch wie die jeweils erlaubte Grenze ist oder der Fahrer bereits im unmittelbar vorausgegangenen Jahr wegen eines Alkoholverstoßes sanktioniert wurde. Der Punkteabzug im spanischen System beträgt abhängig vom Alkoholwert vier oder sechs Punkte.
Einführung erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
Ein verbindlicher Starttermin für die niedrigere Grenze steht noch nicht fest. Dafür muss die Vorlage das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen und anschließend im spanischen Gesetzblatt BOE veröffentlicht werden. Nach dem aktuellen Entwurf soll die Regelung zwei Monate nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten.
