Deshalb gilt sie auch für Elektroautos
Euro 7 wird ab dem 29.11.2026 schrittweise für neue Pkw eingeführt. Die Norm gilt aber auch für Elektroautos, obwohl diese keine Abgase ausstoßen. Für sie greifen andere Vorgaben.
Bei Verbrennern bleiben die meisten Abgasgrenzwerte auf dem Niveau von Euro 6. Euro 7 erweitert die Vorschriften vor allem um Emissionen, die nicht aus dem Auspuff kommen. Bereits zugelassene Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden.
Bei Elektroautos stehen der Abrieb von Bremsen und Reifen sowie die Haltbarkeit der Antriebsbatterie im Mittelpunkt. Die Verordnung enthält dafür konkrete Anforderungen. Für Reifenabrieb müssen die Grenzwerte noch festgelegt werden.
Bremsen und Reifen als Emissionsquellen
Die Bremspartikelwerte beziehen sich auf PM10, also Partikel mit einem Durchmesser von höchstens zehn Mikrometern. Gemessen wird der Abrieb, der beim Bremsen entsteht. Die Grenzwerte beziehen sich auf einen vorgeschriebenen Prüfzyklus. Für die Zeit nach 2029 sollen die Werte überprüft werden; ab 2035 ist ein einheitlicher Grenzwert für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vorgesehen.
Bei Elektroautos fällt beim Verzögern ein Teil der Bremsarbeit auf die Rekuperation. Dabei arbeitet der Elektromotor als Generator und speist Strom in die Batterie zurück. Die mechanischen Bremsen werden dadurch weniger beansprucht. Euro 7 berücksichtigt diesen Unterschied mit zunächst niedrigeren Grenzwerten für reine Elektroautos.
Mindestwerte für die Antriebsbatterie
Die Kapazitätswerte beziehen sich auf den Energieinhalt der Batterie im Vergleich zu ihrem ursprünglichen Zustand. Sie sind nicht mit einer garantierten Reichweite gleichzusetzen. Die Reichweite hängt im Alltag auch von Faktoren wie Temperatur, Geschwindigkeit und Nutzung der Heizung ab.
Maßgeblich ist jeweils, welcher Zeitpunkt zuerst erreicht wird, also die angegebene Zahl an Jahren oder Kilometern. Die Vorgaben sind Mindestanforderungen an den Fahrzeugtyp im Rahmen der Typgenehmigung. Sie bedeuten nicht, dass eine Batterie beim Erreichen eines Prüfzeitpunkts automatisch ausgetauscht werden muss.
Reifenabrieb und digitale Fahrzeugdaten
Auch Reifen bzw. deren Abrieb fallen künftig unter die Euro-7-Vorgaben. Die konkreten Grenzwerte für den Abrieb sind noch nicht festgelegt. Der Zeitplan nennt außerdem spätere Termine für Reifenklassen, die bei leichten und schweren Nutzfahrzeugen verwendet werden.
Zu Euro 7 gehört außerdem noch ein digitaler Umweltpass für jedes Fahrzeug. Er soll Angaben zu den Umwelteigenschaften enthalten, darunter Schadstoffwerte, CO₂-Ausstoß, Kraftstoff- oder Stromverbrauch, elektrische Reichweite und Batteriehaltbarkeit. Für Elektroautos umfasst die Norm damit neben Brems- und Reifenabrieb auch Informationen zur Antriebsbatterie.
