Endlich Urlaub, endlich abschalten! Doch nicht immer endet das Ganze so, wie man es sich vorgestellt hat. Insbesondere dann nicht, wenn Urlauberinnen und Urlauber Opfer von Dieben werden.
Für den Ernstfall sollten Urlauber sich unter anderem bereits vorab informieren, über welche Telefonnummer sie beispielsweise ihre Bankkarte sperren lassen können, sollten Diebe den Geldbeutel stehlen.
In vielen Fällen funktioniert dies über den Sperr-Notruf 116 116 - aus dem Ausland +49 116 116 oder alternativ +49 30 4050 4050. Nicht alle Anbieter sind jedoch an das System angeschlossen und nutzen ausschließlich eigene Telefonnummern.
Über den Sperr-Notruf lassen sich neben der Bankkarte unter anderem auch viele Kreditkarten, SIM-Karten (Smartphone) oder die Online-Ausweisfunktion sperren.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Sperrung wichtig ist, da sich selbst ohne PIN, die nie bei der Bankkarte aufbewahrt werden sollte, teils Zahlungen tätigen lassen: "Auch wenn solche 'nicht autorisierten' Buchungen korrigiert werden können, sind sie doch zunächst sehr ärgerlich."
Bei entsprechend aktivierter Funktion lassen sich Handys teils aus der Ferne orten und Daten können gelöscht werden. Damit Diebe nicht womöglich hohe Mobilfunkkosten verursachen, auf denen man schlimmstenfalls zusätzlich sitzen bleibt, sollten Verbraucher auch die SIM-Karte sperren lassen.
Urlauberinnen und Urlauber sollten ihre Wertsachen nicht unbeaufsichtigt lassen, beispielsweise am Strand. Werden hier etwa Smartphone oder Geldbeutel gestohlen, werten Versicherungen dies laut Bund der Versicherten als grob fahrlässig und zahlen nicht.
Laut Bundespolizei ersetzen Versicherungen zudem im Regelfall keine Verluste aus Taschendiebstahl. Die Behörde rät unter anderem dazu, möglichst wenig Bargeld mitzunehmen und Wertsachen nah am Körper zu tragen, wenn möglich in verschlossenen Innentaschen.
Jeder Diebstahl sollte bei der Polizei angezeigt werden. Gestohlene Ausweispapiere müssen außerdem beim Bürgeramt gemeldet werden. Nicht vergessen: Auch eine neue Krankenkassenkarte müssen Verbraucherinnen und Verbraucher anfordern.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg rät darüber hinaus, vor der Reise Kopien wichtiger Dokumente (darunter Führerschein und Pass) anzufertigen und diese an einer anderen Stelle im Gepäck aufzubewahren.