Mindesttempo für linke Spur: Italien bremst Schleicher aus
Künftig könnten Autofahrer, die auf der linken Autobahnspur zu langsam unterwegs sind, in Italien zur Kasse gebeten werden.
Mindesttempo für linke Spur: Italien bremst Schleicher aus
Künftig könnten Autofahrer, die auf der linken Autobahnspur zu langsam unterwegs sind, in Italien zur Kasse gebeten werden.
Ein Gesetzentwurf sieht für bestimmte Autobahnen ein Mindesttempo von 100 km/h auf der linken Spur vor. Die Regel ist zwar noch nicht beschlossen, der Ministerrat billigte den Entwurf für eine neue Straßenverkehrsordnung jedoch am 13.10.2026 vorläufig. Anschließend wurde er dem Parlament zur Prüfung vorgelegt. Die endgültige Fassung kann sich noch ändern.
Mindesttempo soll auf bestimmten Autobahnen gelten
Die geplante Vorgabe steht in Artikel 50 Absatz 5 des Entwurfs. Sie betrifft die linke Spur direkt neben dem Mittelstreifen auf Autobahnen, auf denen das Fahren in parallelen Fahrzeugreihen erlaubt ist. Das ist laut Entwurf auf Autobahnen mit mindestens drei Fahrstreifen pro Richtung vorgesehen. Eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit für alle Autobahnen oder sämtliche Fahrspuren soll es damit nicht geben.
Der Absatz nennt ausdrücklich Autobahnen. Außerörtliche Schnellstraßen werden dort nicht aufgeführt, auch wenn der Entwurf das Fahren in parallelen Reihen auf bestimmten Schnellstraßen ebenfalls regelt.
Bußgeld soll zwischen 40 und 160 Euro liegen
Für einen Verstoß sieht die dem Gesetzentwurf beigefügte Sanktionsübersicht ein Bußgeld zwischen 40 und 160 Euro vor. Die konkrete Sanktion hängt von der endgültigen gesetzlichen Regelung ab.
Die neue Vorschrift wäre eine Ergänzung zu den allgemeinen Regeln zur Geschwindigkeit und Fahrstreifennutzung. Schon heute dürfen Autofahrer in Italien nicht so langsam fahren, dass sie den normalen Verkehrsfluss behindern oder gefährden. Außerdem gilt grundsätzlich die Pflicht, den möglichst weit rechts gelegenen freien Fahrstreifen zu benutzen.
Bei besonderen Bedingungen soll langsameres Fahren erlaubt sein
Der Entwurf sieht Ausnahmen vor, wenn Verkehrszeichen eine andere Vorgabe machen oder außergewöhnliche Umstände ein langsameres Tempo erforderlich machen. Genannt werden Bedingungen des Verkehrs sowie Umwelt- und Wetterereignisse.
Bei dichtem Nebel, starkem Regen, einem Unfall oder einer Baustelle müsste die Geschwindigkeit daher weiterhin den tatsächlichen Straßenverhältnissen angepasst werden.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland gibt es kein allgemeines Mindesttempo auf der Autobahn. Nach § 3 Abs. 2 StVO darf man zwar nicht ohne triftigen Grund so langsam fahren, dass man den Verkehrsfluss behindert. Die Geschwindigkeit muss zugleich an Straße, Verkehr, Sicht und Wetter angepasst werden.
Grundsätzlich gilt außerdem das Rechtsfahrgebot. Auf mehrspurigen Straßen darf davon abgewichen werden, wenn die Verkehrsdichte es rechtfertigt; auf der Autobahn ist die linke Spur in der Regel zum Überholen da. Wer nach dem Überholen sicher nach rechts wechseln kann, muss das grundsätzlich tun.
Gilt auf deutschen Autobahnen nicht mindesten 60 km/h? Nein, auf deutschen Autobahnen gilt keine Mindestgeschwindigkeit. Die 60 km/h beziehen sich auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: Ein Fahrzeug muss seiner Konstruktion nach schneller als 60 km/h fahren können, um die Autobahn benutzen zu dürfen. Das heißt nicht, dass es während der Fahrt mindestens 60 km/h fahren muss.
Für unbegründet langsames Fahren, das den Verkehr behindert, kann ein Verwarnungsgeld von 20 Euro fällig werden. Wer auf der Autobahn gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und dadurch einen anderen behindert, muss laut Bußgeldkatalog mit 80 Euro rechnen. Das sind unterschiedliche Tatbestände: Ein Tempo unter 100 km/h allein löst keines dieser Verwarnungsgelder automatisch aus