Das ändert sich 2027 für Autofahrer
2027 treten neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Hier unsere Übersicht zu Spritpreisen, Führerschein-Umtausch und Co.
Das ändert sich 2027 für Autofahrer
2027 treten neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Hier unsere Übersicht zu Spritpreisen, Führerschein-Umtausch und Co.
Abgasnorm Euro 7
Ab dem 29. November 2026 gilt in der EU die neue Abgasnorm Euro 7 zunächst für neu entwickelte Pkw und leichte Transporter, ab Ende 2027 dann für alle Neuzulassungen dieser Klassen.
Für Busse und schwere Nutzfahrzeuge greifen die Vorgaben ab 2028 bzw. 2029. Die Grenzwerte für klassische Schadstoffe bleiben weitgehend unverändert, neu ist jedoch eine genauere Erfassung ultrafeiner Partikel ab zehn Nanometern, die künftig bei allen Ottomotoren berücksichtigt werden.
Euro 7 weitet die Vorschriften zudem auf weitere Emissionsquellen aus: Auch Abriebpartikel von Reifen und Bremsen werden reguliert, mit einheitlichen Grenzwerten ab 2035. Die Systeme zur Abgasreinigung müssen ihre Wirksamkeit über mindestens 160.000 Kilometer oder acht Jahre nachweisen.
Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gibt es erstmals Haltbarkeitsvorgaben für die Batterien. Zusätzlich werden Manipulationsschutz und Datenkontrolle verschärft, um Emissionen auch im Alltag überwachen zu können.
Bargeldlimit
Ab dem 10.7.2027 dürfen Autohändler Fahrzeuge nur noch bis zu einem Betrag von 10.000 Euro vollständig in bar verkaufen. Liegt der Kaufpreis darüber, muss der restliche Betrag beispielsweise überwiesen oder finanziert werden.
Eine Aufteilung in mehrere Barzahlungen zur Umgehung der Grenze ist nicht erlaubt. Bereits ab einer Barzahlung von 3.000 Euro müssen Händler die Identität des Käufers prüfen und die Daten speichern. Für Autokäufe zwischen Privatpersonen gilt die EU-weite Bargeldobergrenze dagegen nicht, solange keine Seite gewerblich handelt.
Deutschland-Ticket
Der Preis des Deutschland-Ticket könnte zum 1.1.2027 erneut steigen, nach derzeitigen Berechnungen ist ein Monatspreis von etwa 66,40 bis 66,80 Euro möglich. Der endgültige Preis steht jedoch noch nicht fest. Er soll erstmals mithilfe einer neuen Berechnungsformel festgelegt werden, in die vor allem die Entwicklung der Personal-, Energie- und sonstigen Betriebskosten einfließt.
Zusätzlich wird berücksichtigt, welchen Anteil Bund und Länder über ihre jährlichen Zuschüsse von zusammen drei Milliarden Euro finanzieren. Die genannte Preisspanne ist daher zunächst Prognose und noch kein beschlossener Verkaufspreis. Gegenüber dem aktuellen Preis von 63 Euro wären das monatlich 3,40 bis 3,80 Euro mehr. Auf ein Jahr gerechnet würde sich die zusätzliche Belastung auf 40,80 bis 45,60 Euro belaufen. Bei einem Preis von 66,80 Euro würde das Deutschlandticket jährlich 801,60 Euro kosten.
Digitaler Führerschein
Der digitale Führerschein soll Ende 2026 in Deutschland eingeführt werden und dürfte damit 2027 erstmals regulär im Alltag nutzbar sein. Autofahrer können ihre Fahrerlaubnis dann bei Kontrollen über das Smartphone nachweisen. Die Nutzung ist freiwillig, der Kartenführerschein bleibt weiterhin gültig.
Zunächst wird der digitale Führerschein nur innerhalb Deutschlands anerkannt. Bei Fahrten ins Ausland muss deshalb weiterhin der physische Führerschein mitgeführt werden. Der digitale Nachweis ergänzt die Karte, ersetzt sie aber nicht vollständig.
e-Call
Ab dem 1.1.2027 dürfen in der EU nur noch Neuwagen zugelassen werden, die mit dem modernisierten Notrufsystem "Next Generation eCall" ausgestattet sind. Die neue Technik nutzt moderne 4G- und 5G-Mobilfunknetze und löst das bisherige System auf Basis von 2G und 3G ab. Für neu entwickelte Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 galt die Einbaupflicht bereits seit dem 1.1.2026. Bereits zugelassene Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden.
Führerschein-Reform
Die Führerscheinreform könnte im Laufe des Jahres 2027 die Ausbildung für den Pkw-Führerschein verändern. Ein Starttermin steht noch nicht fest. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf und die dazugehörige Verordnung beschlossen. Der Bundesrat hat zum Gesetz im ersten Durchgang Stellung genommen.
Am 24.9.2026 beriet der Bundestag den Entwurf erstmals und überwies ihn an den Verkehrsausschuss; dort ist für den 5.10.2026 eine öffentliche Anhörung angesetzt. Danach müssen der Bundestag und der Bundesrat erneut über das Gesetz entscheiden. Auch die Verordnung mit den konkreten Ausbildungsregeln muss das Verfahren abschließen.
Das Verkehrsministerium strebt ein Inkrafttreten Anfang 2027 an, knüpft diesen Zeitplan aber ausdrücklich an einen Abschluss ohne Verzögerungen. Ob die Änderungen tatsächlich schon zum Jahresbeginn oder erst später 2027 gelten, ist daher offen.
Führerschein-Umtausch
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Bis zum Stichtag 19.1.2027 müssen Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umgetauscht werden.
Wer noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein dann der Polizei nachträglich vorlegen – sonst gibt es erneut ein Bußgeld. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro. Führerscheine, die zwischen 2005 und 2007 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.1.2028 umgetauscht werden.
HU-Plaketten
Wer eine gelbe HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen hat, muss sein Fahrzeug 2027 zur Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorführen. Nach bestandener Prüfung erhalten Pkw in der Regel eine rosafarbene Plakette. Die nächste Hauptuntersuchung ist dann 2029 fällig. Neue Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen erstmals nach drei Jahren zur HU. Bei einer Erstzulassung im Jahr 2027 zeigt die grüne Plakette daher den nächsten Prüftermin im Jahr 2030 an.
Wird die Hauptuntersuchung um mehr als zwei und höchstens vier Monate überzogen, werden 15 Euro fällig. Bei mehr als vier und höchstens acht Monaten sind es 25 Euro. Nach mehr als acht Monaten drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wird der Termin um mehr als zwei Monate überschritten, ist außerdem eine vertiefte Hauptuntersuchung vorgeschrieben, für die die Prüforganisation einen Aufschlag von 20 Prozent berechnet.
Kraftstoff-Preise
Auch 2027 soll für Benzin und Diesel ein CO₂-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne gelten. Die Bundesregierung will damit die Regelung aus dem Jahr 2026 verlängern. Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben, der Bundestag muss ihm aber noch zustimmen (Stand 9/2026).
Bei einem CO₂-Preis von 65 Euro beträgt der rechnerische Aufschlag gegenüber Kraftstoff ohne CO₂-Bepreisung einschließlich Mehrwertsteuer bis zu 18,6 Cent je Liter Benzin und 20,5 Cent je Liter Diesel. Aus dem unveränderten Korridor folgt keine automatische Erhöhung der CO₂-Abgabe zum 1.1.2027. Wie sich die Spritpreise insgesamt entwickeln, hängt auch von anderen Faktoren ab.
Spätestens zum 1.1.2027 will die Bundesregierung außerdem einen Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens einführen. Dazu sollen, Stand September 2026, zunächst Gespräche mit der Mineralölwirtschaft geführt werden. Wie eine Preisobergrenze berechnet würde und welche Preise dann zulässig wären, steht noch nicht fest.
Kfz-Versicherung
Ab 2027 ändern sich die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Rund 12,5 Millionen Autofahrer sind in der Haftpflicht betroffen. Für rund 7,4 Millionen gelten höhere Einstufungen, 5,1 Millionen erhalten bessere Typklassen. Für fast 30 Millionen bleibt die Einstufung unverändert.
Auch die Regionalklassen ändern sich 2027. Rund 5,2 Millionen Autofahrer profitieren in der Haftpflicht von besseren Einstufungen, 4,8 Millionen werden in 46 Zulassungsbezirken höher eingestuft. Für mehr als 32 Millionen ändert sich nichts. Hier siehst Du im Detail, welche Regionen bei Haftpflicht und Kasko besser oder schlechter abschneiden.
Produkthaftung für Fahrzeugsoftware
Im Dezember 2026 tritt eine überarbeitete Produkthaftungsregelung in Kraft, die den Anwendungsbereich erstmals ausdrücklich auf Software ausweitet. Damit haften Hersteller nicht mehr nur für mechanische oder konstruktive Mängel, sondern auch für fehlerhafte digitale Fahrzeugfunktionen.
Betroffen sind unter anderem Assistenzsysteme, Steuerungssoftware und Over-the-Air-Updates. Kommt es infolge eines Softwarefehlers zu Sach- oder Personenschäden, können Ansprüche gegen den Hersteller geltend gemacht werden. Die Beweislast für Verbraucher wird erleichtert, indem Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in technische Unterlagen verlangen können.
THG-Prämie
Die THG-Prämie (Treibhausgas-Prämie) könnte 2027 weiter steigen. Ein Grund ist die gesetzliche Treibhausgasminderungsquote, die zum 1.1.2027 von zwölf Prozent auf 17,5 Prozent steigt. Mineralölunternehmen müssen dadurch mehr Emissionen einsparen oder zusätzliche Zertifikate erwerben. Setzt sich die Marktentwicklung von 2026 fort, könnten E-Auto-Halter mehr als 400 Euro erhalten. Eine feste Prämienhöhe gibt es jedoch nicht, da die Auszahlung von Angebot, Nachfrage und der Entwicklung des Zertifikatemarkts abhängt.
Wer auf eine höhere Auszahlung hofft, muss die THG-Prämie nicht zwingend bereits im Januar beantragen. Als möglicher Zeitraum bieten sich März bis Juni an, wenn sich die Preisentwicklung besser abzeichnet. Zu lange sollten Halter allerdings nicht warten, da die Anträge spätestens am 15.11.2027 beim Umweltbundesamt eingereicht sein müssen und Anbieter ihre Annahme häufig früher schließen. Mehrjahresverträge können die Flexibilität einschränken, falls die Prämien während der Vertragslaufzeit steigen.
Schnellladesäulen
Ab 2027 ändern sich vor allem die Bezahlmöglichkeiten an älteren Schnellladesäulen und die Leistung der Ladeparks an wichtigen Fernstraßen. Grundlage ist die EU-Verordnung AFIR.
Kartenzahlung ab 1.1.2027: Öffentlich zugängliche Ladepunkte ab 50 kW, die vor dem 13.04.2024 errichtet wurden, müssen Kartenzahlung ermöglichen, wenn sie entlang des europäischen TEN-V-Straßennetzes oder auf sicheren und gesicherten Parkplätzen stehen. Dafür brauchen sie einen Kartenleser oder ein kontaktloses Zahlungssystem.
Autofahrer können dort ohne vorherige Registrierung oder Ladevertrag bezahlen. Ein gemeinsames Terminal für mehrere Ladepunkte reicht aus. Die Nachrüstpflicht gilt damit nicht pauschal für jede ältere Schnellladesäule. Für neu errichtete Ladepunkte ab 50 kW gilt die Kartenpflicht bereits seit dem 13.04.2024.
Mehr Ladeleistung bis 31.12.2027: Entlang des europäischen TEN-V-Kernstraßennetzes müssen die grundsätzlich alle 60 Kilometer vorgesehenen Pkw-Ladeparks je Fahrtrichtung mindestens 600 kW Gesamtleistung bieten. Mindestens zwei Ladepunkte müssen jeweils 150 kW leisten können. Die bisherige Ausbaustufe verlangt 400 kW Gesamtleistung und mindestens einen Ladepunkt mit 150 kW.
Reise
Belgien: Ab dem 1.5.2027 soll eine gemeinsame digitale Vignette für die betroffenen Autobahnen und Regionalstraßen der drei Regionen (Flandern, Wallonien und Brüssel) gelten. Sie wäre an das Kennzeichen gebunden und auch für ausländische Pkw sowie leichte Transporter erforderlich. Fahrten ausschließlich auf lokalen Straßen sollen ausgenommen sein. Flandern plant, den Verkauf am 1.3.2027 zu starten. Die rechtliche Umsetzung ist noch nicht vollständig abgeschlossen.
Frankreich: Im Elsass soll zum 1.1.2027 die kilometerabhängige Lkw-Maut R-PASS auf ausgewählten Strecken starten, darunter Abschnitte der A35 und A36. Die Region Grand Est plant für weitere Straßen eine eigene Abgabe ab dem 1.4.2027. Beide Vorhaben betreffen Güterfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Für Pkw entsteht daraus keine neue Mautpflicht.
Italien: Die geplanten Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Teilen Norditaliens wurden auf den 01.10.2027 verschoben. Betroffen sind die Regionen Lombardei, Piemont, Venetien und Emilia-Romagna. Welche Städte, Fahrzeuge und Zeiträume tatsächlich erfasst werden, hängt von den regionalen Regelungen ab. Die Regionen können zudem alternative Maßnahmen zur Emissionssenkung vorsehen. Ein flächendeckendes Fahrverbot für Euro-5-Diesel in Italien ist damit nicht verbunden.
Kroatien: Ab 1.3.2027 wird das Land auf seinem Autobahnnetz ein elektronisches Mautsystem ohne Schranken und Zahlstellen im bisherigen Betrieb umstellen. Fahrer von Pkw und anderen leichten Fahrzeugen sollen ihr Kennzeichen zusammen mit einem Zahlungsmittel registrieren können. Alternativ ist ein ENC-Gerät vorgesehen. Kameras erfassen die Durchfahrt, während die Maut weiterhin von der genutzten Strecke abhängt.
Österreich: Ab dem Vignettenjahr 2027 gibt es in Österreich keine Klebevignette mehr. Die digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden und muss vor der Fahrt auf einer vignettenpflichtigen Strecke gültig sein. Eine Klebevignette für 2026 darf noch bis zum 31.1.2027 verwendet werden. Wer eine digitale Jahres- oder Zweimonatsvignette online als Verbraucher kauft, sollte die mögliche Wartefrist bis zum Gültigkeitsbeginn beachten.
Spanien: Am 1.10.2027 treten nach der beschlossenen spanischen Verkehrsreform weitere Vorschriften in Kraft. Für Motorradfahrer gilt dann die neue Anforderung an einen zugelassenen Helm. Auch die Vorgaben zur Beleuchtung elektrischer Kleinstfahrzeuge beginnen zu diesem Zeitpunkt. Der Großteil der übrigen Reform, darunter neue Regeln für Rettungsgassen und den Schutz stehender Einsatzfahrzeuge, soll bereits am 1.10.2026 gelten.