Marius Borg Høiby: Urteil wegen Vergewaltigung - kommt Berufung?
Das Amtsgericht Oslo hat Marius Borg Høiby (29) am Montagmorgen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das 128 Seiten lange Urteil gegen den ältesten Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) erging einstimmig - unter anderem wegen zweifacher Vergewaltigung und Missbrauchs in einer Beziehung. Rechtskräftig ist der Richterspruch allerdings noch nicht: Der 29-Jährige kann Berufung einlegen.
Frist von zwei Wochen
Wie unter anderem "Dagbladet" berichtete, äußerte sich Verteidiger Petar Sekulic zum weiteren Vorgehen. Das Urteil werde nun eingehend geprüft, eine Berufung sei nicht ausgeschlossen. "Wir haben noch nicht mit unserem Mandanten gesprochen, werden dies aber in Kürze tun. Es liegt in der Natur der Sache, dass Berufung eingelegt wird, aber das werden wir mit unserem Mandanten besprechen. Wir müssen die Möglichkeit haben, das Urteil gründlich zu lesen. Wir haben bisher das Ergebnis und eine kurze Erläuterung einiger Punkte erhalten." Seine Kollegin Ellen Holager Andenæs zeigte sich erfreut über den Freispruch bei einigen Anklagepunkten. "Mit Teilen des Urteils sind wir einverstanden, mit anderen Teilen hingegen eher kritisch. Das müssen wir uns noch ansehen. Wir werden jetzt mit ihm sprechen."
So zeigt sich das norwegische Königshaus auf Instagram:
Laut "VG" haben beide Seiten nun zwei Wochen Zeit, das Urteil zu prüfen und über eine mögliche Berufung zu entscheiden.
Der Urteilsverkündung blieb Marius Borg Høiby selbst fern - angeblich aus "medizinischen Gründen". Er verfolgte den Termin aus dem Gefängnis heraus. Seine Anwälte kündigten an, erneut einen Antrag auf Haftentlassung zu stellen. Ein solcher Antrag war erst vor wenigen Tagen vom Berufungsgericht abgewiesen worden. Seit Februar befindet sich Høiby in Untersuchungshaft.
Neben der Haftstrafe weitere Auflagen
Das Gericht sprach Høiby in zwei von vier angeklagten Vergewaltigungsfällen schuldig: bei einer Vergewaltigung während einer Party in der Kellerlounge von Skaugum vor einigen Jahren sowie bei einer Tat auf Oslos Westseite am Palmsonntag 2024. "Bei allen Vergewaltigungen muss das Gericht feststellen, dass erwiesen ist, dass das Opfer nicht in der Lage war, sich der Tat zu widersetzen. Schlaf und starke Trunkenheit sind typische Beispiele", erläuterte Richter Jon Sverdrup Efjestad. Darüber hinaus wurde der Stiefsohn von Kronprinz Haakon (52) wegen Missbrauchs in einer engen Beziehung gegenüber seiner früheren Partnerin Nora Haukland (29) schuldig gesprochen.
In anderen Punkten erfolgte ein Freispruch: beim Vorwurf der Vergewaltigung einer Hotelangestellten sowie einer Frau auf den Lofoten und in zwei Fällen wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung. Zusätzlich zur Haftstrafe muss der 29-Jährige Schadensersatz an mehrere Frauen zahlen - insgesamt 640.000 Kronen, umgerechnet etwa 58.000 Euro. Außerdem verhängte das Gericht einen Führerscheinentzug von einem Jahr und acht Monaten.