Marius Borg Høiby: Geheimer Zeuge soll bei Anhörung aussagen
Marius Borg Høiby (29) verbüßt seine Untersuchungshaft nach wie vor auf dem königlichen Anwesen Skaugum. Doch schon bald könnte sich seine Situation ändern: Am 2. November steht eine Entscheidung an. Wie bekannt wurde, soll ein bisher geheim gehaltener Zeuge voraussichtlich zugunsten des ältesten Sohnes von Königin Mette-Marit (53) vor Gericht erscheinen.
Der 29-Jährige sitzt nicht in einer Justizvollzugsanstalt, sondern trägt eine elektronische Fußfessel auf Schloss Skaugum. Die Staatsanwaltschaft hat eine Verlängerung des Hausarrests um weitere vier Wochen gefordert, wie unter anderem der norwegische Rundfunk NRK berichtet. Høibys Rechtsbeistände streben dagegen an, die bestehende Regelung aufzuheben.
So zeigt sich das norwegische Königshaus auf Instagram:
Nach Auffassung der Verteidigung bestünden "keine Gründe für eine weitere Inhaftierung". Sein Anwalt Alexander Greaker erklärt dazu: "Wir werden daher seine Freilassung beantragen, wenn das Gericht am kommenden Montag darüber entscheidet, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine fortgesetzte Haft erfüllt sind."
Die Haftsituation belaste den Sohn der norwegischen Kronprinzessin stärker als bislang öffentlich kommuniziert. Høiby wolle dem Gericht darlegen, welche Auswirkungen die Lage auf ihn habe. Darüber hinaus plane sein Team, einen neuen Zeugen zu benennen. Um wen es sich handele, bleibe "ein Geheimnis". Die Verteidigung wolle beantragen, dass die Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt.
Høiby setzt auf neues Verteidigerteam
Bereits im September war bekannt geworden, dass künftig neue Juristen Høiby vertreten werden. Die Rechtsanwälte Alexander Greaker und Daniel Storrvik haben die Verteidigung übernommen. Das neue Team hatte in diesem Zusammenhang angekündigt, zusätzliche Beweismittel präsentieren zu wollen. Zudem sollten weitere Zeugen gehört werden.
Der Sohn von Mette-Marit bereitet sich auf ein Berufungsverfahren vor, das im Februar 2027 starten soll. Høiby war im Juni wegen zweier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht, häuslicher Gewalt und weiterer Straftaten zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt worden. Gegen die Verurteilung wegen der beiden Vergewaltigungen sowie der Misshandlung einer Ex-Partnerin hatte Høiby Berufung eingelegt.