Marius Borg Høiby bleibt in U-Haft - Gericht weist Antrag ab
Ein norwegisches Berufungsgericht hat am Mittwoch die Freilassung von Marius Borg Høiby (29) abgelehnt. Damit wurde die vorherige Entscheidung eines Osloer Gerichts aufgehoben, das seine Entlassung mit Verweis auf den kritischen Gesundheitszustand seiner Mutter Kronprinzessin Mette-Marit (52) genehmigt hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und so die Freilassung des 29-Jährigen vorerst gestoppt. Nach Prüfung des Falls bestätigte das Berufungsgericht nun: Høiby muss in Untersuchungshaft verbleiben. "Wir sind natürlich enttäuscht über das Urteil und das mangelnde Verständnis des Berufungsgerichts für die Schwere der Situation", erklärte Petar Sekulic, einer der Verteidiger Høibys, gegenüber der Zeitung "Dagbladet". Sein Team prüfe nun, die Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten.
So zeigt sich das norwegische Königshaus auf Instagram:
Lungenfibrose: Mette-Marit wartet auf Transplantation
Marius Borg Høiby hatte die Haftentlassung aufgrund der ernsten Erkrankung seiner Mutter beantragt. Kronprinzessin Mette-Marit leidet an einer schweren Lungenfibrose und wurde kürzlich auf die Warteliste für eine Lungentransplantation gesetzt. Wie "Aftenposten" berichtete, begründete Høiby seinen Antrag damit, in dieser belastenden Phase für seine Mutter da sein zu wollen. Im Fall einer Freilassung plane er, auf Skaugum - dem Wohnsitz des Kronprinzenpaares - im Hauptgebäude bei seiner Familie zu wohnen, teilte sein Anwaltsteam mit.
Seit dem Vorabend seines Prozessauftakts Anfang Februar sitzt Høiby in einem Osloer Gefängnis in Untersuchungshaft. Mette-Marit und Kronprinz Haakon (52) besuchten ihn dort mehrfach. Der Sohn der Kronprinzessin ist in einem umfassenden Strafprozess wegen zahlreicher mutmaßlicher Vergehen angeklagt. Zu den gravierendsten Anklagepunkten gehören Sexualstraftaten sowie Gewalt in Partnerschaften. Marius Borg Høiby hat einen Teil der Vorwürfe gestanden, andere bestreitet er. Die Urteilsverkündung ist für den 15. Juni angesetzt.