Zivilprozess gegen Steven Tyler: Richterin gibt den Fall ab
Im Zivilverfahren gegen Steven Tyler (78) hat sich die zuständige Richterin selbst für befangen erklärt. Bei einer Anhörung am Dienstag in Los Angeles teilte Patricia A. Young den Anwälten mit, dass sie von der Verhandlung des Falls ausgeschlossen sei. Das geht aus Gerichtsunterlagen hervor, die "People" vorliegen.
Das Gericht habe die Parteien bereits am Montag über den Sachverhalt informiert und ihnen 24 Stunden Zeit gegeben, einer Fortführung des Verfahrens durch Young zuzustimmen. Nicht alle Beteiligten und Anwälte hätten das getan, heißt es in den Unterlagen. Welche Gründe hinter der Befangenheit stehen, wird darin nicht ausgeführt.
Neue Zuständigkeit wird am Freitag geklärt
Der Fall wird nun neu zugewiesen. Die Anwälte sollen dazu am Freitag, 18. September, vor dem Richter Lawrence Riff am Stanley Mosk Courthouse in Los Angeles erscheinen. Auf der Tagesordnung steht neben der Zuständigkeit auch die Frage, ob das Verfahren verhandlungsreif ist.
Der Beginn der Jury-Verhandlung ist bislang für den 28. September angesetzt. Sieben bis zehn Tage soll sie laut den Gerichtsunterlagen dauern. Ursprünglich war der Prozess für den 31. August geplant.
Vorwürfe aus den 1970er Jahren
Eingereicht hatte die Klage Julia Misley im Dezember 2022. Sie wirft dem Aerosmith-Sänger einen sexuellen Übergriff, sexuelle Körperverletzung und die vorsätzliche Zufügung seelischen Leids vor. Hintergrund ist eine Beziehung, die sie als Teenagerin in den 1970er Jahren mit dem Musiker geführt haben will. Misley gibt zudem an, sie und Tyler seien im Juni 1975 verlobt gewesen, hätten ein Kind erwartet und in Massachusetts zusammengelebt.
Den Großteil dieser Ansprüche hat das Gericht in diesem Jahr abgewiesen. Im April entschied ein Richter in Los Angeles, dass ein einziger Klagegrund weiterverfolgt werden darf: die vorsätzliche Zufügung seelischen Leids. Er bezieht sich auf einen Vorfall in Kalifornien im Jahr 1974, bei dem Misley 16 Jahre alt gewesen sein soll.
Tyler bestreitet die Darstellung
Tyler hat die Vorwürfe zurückgewiesen. In Gerichtseingaben argumentierte er, Misley habe der sexuellen Beziehung zugestimmt. Außerdem sei er von den Ansprüchen ausgenommen, weil er ihr gesetzlicher Vormund gewesen sei.
In der ursprünglichen Klage war Tyler nicht namentlich genannt. Misleys Schilderungen deckten sich allerdings mit einer Passage aus seinen Memoiren "Does the Noise in My Head Bother You?" von 2011, in der er über eine Beziehung zu einer 16-Jährigen schreibt. Ihren Namen machte Misley später in einer Erklärung öffentlich.
Tylers Anwalt David Long-Daniels hatte die Teilabweisung im April als klaren Erfolg für seinen Mandanten bewertet. Das Gericht habe 99,9 Prozent der Ansprüche endgültig abgewiesen, sagte er dem US-Magazin. Übrig bleibe aus einer dreijährigen Beziehung eine einzige Nacht, die mehr als fünfzig Jahre zurückliege.
Zweite Klage bereits gescheitert
Eine weitere Frau hatte Tyler im November 2023 verklagt. Sie gab an, er habe sie 1975 als Teenagerin an einem Tag zweimal angegriffen. Ein Gericht in New York wies die Klage im Februar ab, weil sie zu spät eingereicht worden sei.