© Karl-Josef Hildenbrand/dpa Ein "kurzer" Blick auf das Handy ist bisher erlaubt - wenn man es nicht in die Hand nimmt. (Symbolbild)
© Christoph Soeder/dpa Bisher dürfen Radfahrer und -fahrerinnen mit bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs sein, sofern sie keinen Unfall bauen oder Ausfallerscheinungen haben. (Symbolbild)