Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält nichts von einem AfD-Verbotsverfahren, lässt die Partei aber weiterhin durch den Inlandsgeheimdienst beobachten.
AfD-Chef Tino Chrupalla sieht einem möglichen Verbotsverfahren gegen seine Partei durch die Kölner Gerichtsentscheidung einen Riegel vorgeschoben. (Archivbild)
Im Rechtsstreit mit der AfD erlitt das Bundesamt für Verfassungsschutz einen Dämpfer. Vorerst darf der Inlandsgeheimdienst die Partei nicht als gesichert rechtsextremistisch bezeichnen. (Archivbild)