© Denes Erdos/AP/dpa Im Fall von Maja T. entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Auslieferung an Ungarn so nicht hätte stattfinden dürfen. (Archivbild)
© Michael Kappeler/dpa Der jetzt vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen setzt teilweise Vorgaben der Europäischen Union um.