Das ist in der Garage verboten
Garagenbands? Verboten. Garagenfirmen? Auch verboten. Aber was darf man denn eigentlich in seiner Garage tun? Was lagern? Was nicht? Unsere Galerie klärt auf.
Das ist in der Garage verboten
Garagenbands? Verboten. Garagenfirmen? Auch verboten. Aber was darf man denn eigentlich in seiner Garage tun? Was lagern? Was nicht? Unsere Galerie klärt auf.
Garage ist kein Allzweckraum
Eine Garage ist rechtlich in erster Linie für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen. Wer sie als Lager oder Hobbyraum nutzt, riskiert eine unzulässige Zweckentfremdung.
Rechtlicher Rahmen
Grundlage sind die Landesbauordnungen und Garagenverordnungen der Bundesländer. Sie legen fest, dass Sicherheit, Brandschutz und Nutzung klar vorgegeben sind.
Auto muss im Mittelpunkt stehen
Das Fahrzeug muss jederzeit problemlos ein- und ausfahren können. Wird der Platz stark eingeschränkt, gilt die Nutzung schnell als unzulässig.
Im Folgenden zeigen wir, was man trotz dieser strengen Regeln in der Garage lagern darf.
Fahrzeugzubehör erlaubt
Typisches Zubehör wie Reifen, Felgen, Dachboxen oder Wagenheber darf gelagert werden. Voraussetzung ist, dass alles klar dem Fahrzeug zugeordnet ist.
Regale und Schränke
Schmale Regale oder Schränke sind erlaubt, wenn sie der Aufbewahrung von Zubehör dienen. Sie dürfen jedoch den Stellplatz und Bewegungsflächen nicht beeinträchtigen.
Werkzeuge und Pflegeprodukte
Kleine Werkzeuge und Pflegemittel für das Auto sind unproblematisch. Sie sollten überschaubar bleiben und sicher verstaut sein.
Kleine Wartungsarbeiten
Einfache Tätigkeiten wie Reifenwechsel oder Öl nachfüllen sind in der Regel erlaubt. Ein dauerhafter Werkstattbetrieb ist jedoch unzulässig.
Motorräder und Mopeds
Je nach Garage dürfen auch Motorräder oder Mopeds abgestellt werden. Entscheidend ist, dass ausreichend Platz vorhanden bleibt.
Fahrräder in der Garage
Fahrräder sind oft toleriert, solange sie keine Wege blockieren. Zufahrten, Fahrspuren und Fluchtwege müssen immer frei bleiben.
Begrenzte Kraftstofflagerung
In Kleingaragen sind geringe Mengen Kraftstoff erlaubt, etwa bis zu 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin. Voraussetzung sind geeignete, sichere Behälter.
Unterschiede nach Garagentyp
In mittleren und großen Garagen gelten strengere Regeln. Dort ist das Lagern von Kraftstoff außerhalb des Tanks meist verboten oder stark eingeschränkt.
Brandschutz hat Priorität
Garagen unterliegen hohen Anforderungen an Brandschutz und Lüftung. Weniger Gegenstände bedeuten ein geringeres Risiko.
Gefährliche Stoffe tabu
Leicht entzündliche Stoffe wie große Mengen Benzin, Farben oder Lösungsmittel sind problematisch. Auch Gasflaschen sind in der Regel nicht erlaubt.
Gasgrill und Zubehör
Gasgrills und entsprechende Flaschen gehören nicht in die Garage. Sie erhöhen das Brand- und Explosionsrisiko deutlich.
Keine Hobbywerkstatt
Eine dauerhaft eingerichtete Werkstatt gilt als Zweckentfremdung. Dafür wären spezielle Genehmigungen und technische Anforderungen nötig.
Kein Lagerraum für Möbel
Möbel, alte Haushaltsgeräte oder Bierbänke gehören nicht in die Garage. Solche Nutzung widerspricht der vorgesehenen Funktion.
Umzugskartons nur kurzfristig
Eine vorübergehende Lagerung beim Umzug ist meist toleriert. Die Garage sollte aber schnell wieder freigeräumt werden.
Gewerbliche Nutzung untersagt
Als Lager, Showroom oder Werkstatt für ein Gewerbe darf die Garage nicht genutzt werden. Auch ein Gewerbeschein ändert daran nichts.
Keine Wohn- oder Büronutzung
Der Umbau zu Wohn-, Büro- oder Partyräumen ist unzulässig. Solche Nutzungen fallen nicht unter die genehmigte Zweckbestimmung.
Vertragsregeln beachten
Miet- oder Nutzungsverträge können zusätzliche Einschränkungen enthalten. Oft ist darin ausschließlich das Abstellen von Fahrzeugen erlaubt.
Flucht- und Rettungswege freihalten
In Gemeinschaftsgaragen müssen alle Wege jederzeit frei bleiben. Blockierte Zugänge stellen ein Sicherheitsrisiko dar.
Konsequenzen bei Verstößen
Behörden können die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands anordnen. Zusätzlich drohen Bußgelder.
Risiken für Mieter
Bei Verstößen gegen Nutzungsregeln können Abmahnungen folgen. Im Wiederholungsfall sind auch rechtliche Schritte möglich.
Auswirkungen auf die Versicherung
Bei Schäden kann falsche Nutzung den Versicherungsschutz gefährden. Besonders bei Brandursachen durch verbotene Lagerung drohen Kürzungen.