Diese Schufa-Auskünfte benötigen Vermieter
Diese Auskünfte der Schufa benötigen Vermieter wirklich
Vermieter sind gut beraten, eine Schufa-Auskunft über potenzielle Mieter einzuholen. Aber welche Auskunft ist wirklich notwendig und wie teuer ist eine solche Auskunft?
Gerade in größeren Städten hat es sich etabliert, dass Vermieter eine Schufa-Auskunft von potenziellen Mietern erwarten. Bei diesem Thema gibt es jedoch eine Reihe von offenen und wichtigen Fragen. Zum Beispiel, ob Vermieter überhaupt ein Recht haben, eine solche Auskunft anzufordern und einzusehen. Außerdem gibt es verschiedene Arten von Schufa-Auskünften und nicht alle sind für Vermieter gedacht.
Ebenfalls eine Rolle spielen die Kosten. Neben der kostenlosen Selbstauskunft existiert noch eine Bonitätsauskunft zur Weitergabe an dritte Personen. Diese ist jedoch kostenpflichtig. Nicht zu vergessen ist das Datenschutzrecht. Dieses gibt Vermietern strikte Grenzen vor, auf welche Informationen sie zugreifen dürfen und auf welche nicht.
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Die verschiedenen Schufa-Auskünfte und die Unterschiede
Es gibt zwei unterschiedliche Schufa-Auskünfte, die Du beantragen kannst. Dies sind die Selbstauskunft und der Schufa-Bonitäts-Check. Es ist wichtig, die genauen Unterschiede zwischen den beiden zu kennen.
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Die Selbstauskunft ist die kostenfreie Version. Du kannst diese unter der Adresse https://www.meineschufa.de/de/datenkopie direkt bei der Schufa beantragen. Die Selbstauskunft ist ein Recht nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung und für Dich selbst gedacht. Sie enthält einen kompletten Auszug aller bei der Schufa über Dich gespeicherten Daten. Dazu gehören der Basisscore, Informationen zu Zahlungsstörungen und kreditrelevante Daten wie über Deine Konten oder Kredite. Diese umfassende Selbstauskunft ist nicht zur Weitergabe gedacht und somit auch nicht für den Vermieter konzipiert.
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Der Schufa-Bonitäts-Check ist hingegen ein kompakter Nachweis über die Bonität einer Person. Konkrete Informationen sind hier nicht enthalten. Vielmehr gibt es eine allgemeine Einstufung, die tagesaktuell ist, und mit einem Zertifikat versehen ist. Innerhalb von 60 Tagen ab der Ausstellung kann der Vermieter über die Webseite der Schufa kontrollieren, ob das Zertifikat und somit der Bonitäts-Check echt ist. Stand Ende 2025 beträgt der Preis für diesen Schufa-Bonitäts-Check 29,95 Euro.
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So holst Du eine Schufa-Auskunft ein
Du hast verschiedene Optionen, wie Du eine Schufa-Auskunft einholst. Die Schufa-Datenkopie mit allen gespeicherten Informationen beantragst Du online. Die Auskunft erhältst Du dann auf dem Postweg zugeschickt. Bis Du die Schufa-Datenkopie dann hast, vergehen in der Regel zwischen fünf und sieben Tagen.
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Den Schufa-Bonitäts-Check beantragst Du ebenfalls online. Auch dies gelingt direkt über die Webseite der Schufa. Dazu kannst Du den Bonitäts-Check bei einer Reihe von Partnern der Schufa beantragen. Dazu zählen alle Sparkassen und Kreissparkassen, die Deutsche Bank sowie Immowelt.
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Im Gegensatz zur Selbstauskunft erhältst Du den Schufa-Bonitäts-Check in der Regel innerhalb von wenigen Minuten nach der Beantragung. Für diesen Prozess ist die Online-Identifikation per Bankkonto oder Personalausweis erforderlich. Den Check bekommst Du als PDF digital zugestellt. Diesen kannst Du dann nach Belieben herunterladen, ausdrucken oder auch als E-Mail versenden – zum Beispiel an Deinen zukünftigen Vermieter. Größere Hausverwaltungen bevorzugen oft die digitale Version per Mail, da dies die Verwaltung erleichtert.
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Welche Informationen dürfen Vermieter fordern?
Vermieter fordern gerne eine Reihe von Informationen. Du musst nicht allen Forderungen nachkommen, denn mitunter bewegen sich die Vermieter rechtlich abseits des gesetzlichen Rahmens. Grundsätzlich gilt, dass sich Vermieter an das Datenschutzrecht halten müssen. Die Rahmen legen die Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fest.
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Somit dürfen Vermieter nur solche Informationen abfragen, die für die Entscheidung über die Vergabe der Wohnung entscheidend sind. Der Gesetzgeber spricht hier von einem berechtigten Interesse (§ 26 BDSG und § 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
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Dies sind im Kern die folgenden Informationen:
Persönliche Daten, Beruf und aktuelle Beschäftigung, Gehaltsabrechnungen oder Verdienstnachweise, Informationen über Mietschulden oder eine Privatinsolvenz, Bonitätsnachweis in Form des Schufa-Checks
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Auf diese Informationen hat der Vermieter kein Anrecht
Anfragen des Vermieters über Daten, die in die Privatsphäre eingreifen, sind unzulässig. Dazu gehören in erster Linie die folgenden Informationen: Mitgliedschaften in politischen Vereinigungen, Zugehörigkeit zu religiösen Gruppen, Gesundheits- und Krankheitsdaten, Informationen über die Familienplanung, Aufstellung Deines Vermögens, Informationen über Hobbys und Interessen, Kontaktdaten zum vorherigen Vermieter
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Anfragen direkt bei der Schufa – für Vermieter tabu
Ein Vermieter kann direkt bei der Schufa keine Informationen über potenzielle Mieter anfragen. Dies ist durch das Bundesdatenschutzgesetz untersagt. Auch eine Vollmacht oder ähnliche Befugnis durch den Mieter berechtigt den Vermieter nicht dazu, an solche Daten zu gelangen. Laut dem BDSG sind Vermieter nicht-öffentliche Stellen und haben somit kein Anrecht auf diese Anfragen.
Die Schufa gibt entsprechende Auskünfte nur gegenüber dem Inhaber der Daten oder angebundenen Unternehmen aus und dies auch nur nach einer Identifikation. Eine Bonitätsprüfung für ein Mietverhältnis muss also immer persönlich durch den Mieter beantragt und dann an den Vermieter weitergeleitet werden.