Assistenzsysteme für Camper sind bald Pflicht
Ein Plattfuß ist nicht nur gefährlich, sondern sorgt auch für einen unnötig höheren Spritverbrauch.
Seit 2022 gilt die General Safety Regulation (GSR II B), die Assistenzsysteme vorschreibt. Der Aufschub für Reisemobile endet 2026.
Ab 2026 wird’s sicherer auf vier Rädern – auch für Camper. Die EU macht ernst: Assistenzsysteme, die bisher nur in Pkw Pflicht waren, ziehen jetzt in Wohnmobile ein. Was das für Reisemobilisten bedeutet – und welche verborgenen Helfer bald mit an Bord sein müssen.
Warum jetzt?
Die Straßen in Deutschland sind heute so sicher wie nie. 1970 starben noch 21.300 Menschen im Straßenverkehr – 2024 waren es noch etwa 2.840. Der Rücktang ist vor allem drei Dingen zu verdanken: der Politik, die mit Tempolimits, Gurtpflicht und Alkoholgrenzen klare Regeln setzte. Der Technik, die mit ABS, ESP und Bremsassistenten eben rettet.
Wohnmobile sind dabei schon jetzt überdurchschnittlich sicher. 2022 waren nur zehn von ihnen in tödliche Unfälle verwickelt. Doch die EU sagt: Jeder Tote ist einer zu viel. Deshalb zieht sie jetzt nach – mit der General Safety Regulation II (GSR II). Die Logik dahinter ist einfach: Was im Pkw Leben rettet, gehört auch ins Wohnmobil.
Was ist die GSR II – und wie betrifft sie Camper?
Die EU hat 2019 beschlossen: Neue Pkw müssen ab Juli 2024 mit bestimmten Assistenzsystemen ausgestattet sein. Dazu gehören unter anderem:
- Der Notbremsassistent, der automatisch bremst, wenn eine Kollision droht.
- Der Spurhalteassistent, der warnt oder sogar korrigiert, wenn das Fahrzeug aus der Spur driftet.
- Der Müdigkeitswarner, der Sekundenschlaf erkennt und den Fahrer alarmiert.
- Der intelligente Geschwindigkeitsassistent, der das Fahrzeug automatisch an Tempolimits anpasst.
- Die Rückfahrkamera, die Hindernisse beim Rückwärtsfahren sichtbar macht.
- Die alkoholempfindliche Wegfahrsperre, die verhindert, dass Betrunkene losfahren.
- Das Reifendruckkontrollsystem, das vor platten Reifen warnt.
- Der Anfahrassistent, der das Zurückrollen an Steigungen verhindert.
Für Wohnmobile galt bisher eine Aufschub, der in zwei Stufen auslief:
- Ab Juli 2024 müssen neu homologierte Reisemobile die Systeme an Bord haben.
- Ab Juli 2026 gilt die Pflicht für alle neu zugelassenen Wohnmobile.
Wer muss was einbauen? Die Regeln im Detail
Nicht jedes Wohnmobil ist gleich – und deshalb gibt es auch unterschiedliche Vorgaben, je nach Gewicht und Bauart.
Leichte Wohnmobile bis 3,5 Tonnen (N1) – dazu gehören Kastenwagen, teilintegrierte und vollintegrierte Modelle – müssen alle genannten Systeme haben. Das bedeutet: Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Müdigkeitswarner, intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrkamera, Alkohol-Wegfahrsperre, Reifendruckkontrolle und Anfahrassistent.
Schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen (N2) – also große Integrierte oder Lkw-basierte Reisemobile – brauchen weniger Sicherheitsausstattung: Hier sind nur vier Systeme Pflicht: Müdigkeitswarner, Alkohol-Wegfahrsperre, intelligenter Geschwindigkeitsassistent und Rückfahrkamera. Der Grund: Schwere Fahrzeuge sind weniger unfallträchtig, und die Technik ist aufwendiger nachzurüsten.
Wie bereiten sich Hersteller vor?
Die Branche steht vor einer Riesen-Umstellung. Denn Wohnmobile sind keine Serien-Pkw – sie werden individuell aufgebaut, oft auf Basis von Transportern oder Lkw.
Das Problem: Kameras und Sensoren sitzen meist an der Windschutzscheibe oder am Kühlergrill. Bei vollintegrierten Modellen mit eigener Front müssen die Systeme neu kalibriert werden – das kostet Zeit und Geld. Nicht alle Basisfahrzeuge haben die Technik schon serienmäßig an Bord.
Wer hat es einfacher? Kastenwagen-Hersteller, denn sie können die Technik meist 1:1 vom Basisfahrzeug übernehmen. Auch teilintegrierte Modelle erfordern weniger Anpassungen. Hier gibt es schon Modelle, die GSR II entsprechen. Dazu gehört unter anderem der Ahorn Camp T 640.
Am aufwendigsten wird es für Hersteller von vollintegrierten Wohnmobilen. Hier müssen die neuen Systeme oft neu justiert werden, weil die Front des Fahrzeugs individuell designt ist. Knaus plant etwa, die sogenannte Multi-Purpose-Camera künftig selbst hinter der Windschutzscheibe anzubringen und zu kalibrieren – ein Prozess, mit dem das Unternehmen bereits vertraut ist.
Dass es klappen kann, bestätigte Markus Ferri, Head of Camper Business bei Iveco, bereits vor ein paar Jahren: Das Unternehmen sei bereits gut vorbereitet. Das Basisfahrzeug Daily hat die erforderlichen Assistenzsysteme schon seit 2024 serienmäßig an Bord. Das Ergebnis: Bei Luxus-Integrierten stellte 2026 sich der erste Luxusliner mit der neuen Technik vor: der Concorde Carver mit GSR II.
Kann ich die Systeme nachrüsten?
Die schlechte Nachricht zuerst: Die meisten Assistenzsysteme lassen sich nicht nachrüsten. Sie sind zu komplex und mit der Fahrzeug-Elektronik verknüpft. Einige sinnvolle Helfer gibt es trotzdem als Nachrüstlösungen. Dazu gehören Totwinkel-Warner, die vor Fahrzeugen im toten Winkel warnen und Spurwechsel-Assistenten, die beim Wechseln der Fahrspur unterstützen. Auch Rückfahrkameras lassen sich oft nachrüsten – entweder als günstiges Set oder als hochwertige Lösung mit zusätzlichen Funktionen.
