Wer das missachtet, riskiert ein Bußgeld
Wer im Winter mit dem Auto ins Ausland fährt, kann nicht überall auf dieselben Reifenregeln vertrauen. Welche Vorgaben auf dem Weg ins Skigebiet gelten, zeigt der Blick auf die einzelnen Länder.
Die Regelungen bezüglich der Winterreifen unterscheiden sich innerhalb Europas teils deutlich. In einigen Ländern gilt die Pflicht nur bei bestimmten Straßenverhältnissen, in anderen für einen festgelegten Zeitraum oder in ausgewiesenen Regionen. Auch bei der Profiltiefe, dem Alpine-Symbol und dem Mitführen von Schneeketten gelten unterschiedliche Vorgaben.
Für die Fahrt ins Skigebiet reicht es deshalb nicht aus, die Regeln im Heimatland zu kennen. Entscheidend sind die Vorschriften entlang der Strecke und am Zielort. Die folgende Übersicht zeigt, was Autofahrer in Deutschland, den Nachbarländern und beliebten Ski-Urlaubszielen zu beachten haben.
Deutschland
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen Fahrzeuge – mit Ausnahme von Zweirädern – mit geeigneten Reifen ausgerüstet sein. Einen festen Zeitraum gibt es nicht. Seit dem 1. Oktober 2024 reicht die M+S-Kennzeichnung allein nicht mehr aus. Winter- und Ganzjahresreifen müssen das Alpine-Symbol tragen. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, Winterreifen müssen auf allen Radpositionen montiert sein. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Schneeketten auf den Antriebsrädern zulässig und können durch Verkehrszeichen vorgeschrieben werden. Mit Schneeketten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Frankreich
In bestimmten Regionen Frankreichs gilt vom 1. November bis zum 31. März eine Winterausrüstungspflicht. Betroffen sind ausgewiesene Gebiete in 34 Departements, darunter Regionen in den Alpen, Pyrenäen und Vogesen. Die Pflicht wird durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt. Autofahrer müssen entweder vier Reifen mit Alpine-Symbol verwenden oder Schneeketten beziehungsweise zugelassene Schneesocken für mindestens zwei Antriebsräder mitführen. Reifen ohne Alpine-Symbol werden seit dem 1. November 2024 nicht mehr als gleichwertiger Ersatz für Schneeketten anerkannt. Die Regelung gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Bei Verstößen drohen 135 Euro Bußgeld und die Stilllegung des Fahrzeugs.
Italien
In Italien gibt es keine landesweit einheitliche Winterreifenpflicht. Auf bestimmten Straßen kann per Verkehrszeichen vorgeschrieben werden, vom 15. November bis zum 15. April Winterreifen zu verwenden oder Schneeketten beziehungsweise zugelassene Schneesocken mitzuführen. Eine besondere Regelung gilt auf Teilen der Brennerautobahn A22 bis Affi. Dort ist im genannten Zeitraum Winterausrüstung vorgeschrieben. Im Aostatal gilt auf bestimmten Staatsstraßen bereits vom 15. Oktober bis zum 15. April eine entsprechende Regelung. Wer im Sommer mit Winter- oder Ganzjahresreifen fährt, muss außerdem auf den Geschwindigkeitsindex achten. Vom 16. Mai bis zum 15. Oktober muss dieser mindestens dem Eintrag in der Zulassungsbescheinigung entsprechen.
Luxemburg
In Luxemburg sind Winter- oder Ganzjahresreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Dazu zählen Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. Die Regelung gilt für alle Pkw, auch wenn sie im Ausland zugelassen sind. Ausgenommen sind geparkte Fahrzeuge. Winter- oder Ganzjahresreifen müssen auf allen vier Rädern montiert sein und entweder das Alpine-Symbol oder eine M+S-Kennzeichnung wie M+S, M.S. oder M&S tragen. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt wie in Deutschland 1,6 Millimeter.
Niederlande
In den Niederlanden besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht. Schneeketten und Spikereifen dürfen dort nicht verwendet werden, da sie den Fahrbahnbelag beschädigen können. Für Autofahrer auf der Durchreise gelten damit andere Vorgaben als in den meisten Alpenländern.
Norwegen
Für Pkw gibt es in Norwegen keine allgemeine Winterreifenpflicht. Die Bereifung muss jedoch an die Wetter- und Straßenverhältnisse angepasst sein. Im Winter ist eine Profiltiefe von mindestens 3 Millimetern vorgeschrieben. Diese Regel gilt landesweit vom 1. November bis zum ersten Sonntag nach Ostermontag. In Nordland, Troms und Finnmark gilt sie bereits vom 16. Oktober bis zum 30. April. Für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen besteht vom 15. November bis zum 31. März eine Winterreifenpflicht. Schneeketten und andere Gleitschutzmittel dürfen bei Bedarf verwendet werden. Spikereifen sind zeitlich begrenzt erlaubt; in Oslo, Trondheim und Bergen wird dafür eine Umweltabgabe erhoben.
Österreich
In Österreich gilt vom 1. November bis zum 15. April eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Schneematsch oder Eis müssen Fahrzeuge an allen Rädern mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgerüstet sein. Zulässig sind Reifen mit M+S-Kennzeichnung und/oder Alpine-Symbol. Die Mindestprofiltiefe beträgt bei Radialreifen 4 Millimeter, bei Diagonalreifen 5 Millimeter. Als Alternative können auf Sommerreifen Schneeketten montiert werden, wenn die Straße durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Schneesocken gelten in Österreich nicht als Ersatz für vorgeschriebene Schneeketten. Die Vorschriften gelten auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung.
Polen
In Polen besteht keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Dennoch wird empfohlen vom 1. November bis zum 1. April mit Winter- oder Ganzjahresreifen zu fahren. Wer bei winterlichen Bedingungen mit unzureichender Bereifung unterwegs ist und einen Unfall verursacht, kann mit Problemen bei der Regulierung durch die Versicherung rechnen. Schneeketten sind erlaubt und können in bestimmten, durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Gebieten vorgeschrieben werden. Sie sollten nur verwendet werden, wenn die Fahrbahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Spikereifen sind in Polen verboten.
Schweden
In Schweden müssen Pkw und leichte Lastwagen bis 3,5 Tonnen bei winterlichen Straßenverhältnissen vom 1. Dezember bis zum 31. März mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgerüstet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3 Millimeter. Die Regelung gilt auch für Anhänger. Seit dem 1. Dezember 2024 müssen Reifen von Pkw das Alpine-Symbol tragen. Die M+S-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr aus. Spikereifen dürfen grundsätzlich vom 1. Oktober bis zum 15. April verwendet werden. Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist ihr Einsatz auch außerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Ist das Zugfahrzeug mit Spikereifen ausgerüstet, muss dies auch für den Anhänger gelten.
Schweiz
Die Schweiz schreibt keine allgemeine Winterreifenpflicht vor. Autofahrer müssen ihr Fahrzeug jedoch jederzeit beherrschen können. Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann das ohne geeignete Winter- oder Ganzjahresreifen problematisch sein und sich nach einem Unfall auch auf die Haftung und den Versicherungsschutz auswirken. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, empfohlen werden 4 Millimeter. Auf bestimmten Strecken können Schneeketten per Verkehrszeichen vorgeschrieben werden. Je nach örtlicher Regelung sind auch andere zugelassene Gleitschutzvorrichtungen möglich.
Tschechien
In Tschechien gilt vom 1. November bis zum 31. März eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Fahrzeuge müssen mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgerüstet sein, wenn die Fahrbahn dauerhaft mit Schnee oder Eis bedeckt ist oder während der Fahrt mit solchen Bedingungen gerechnet werden muss. Die Mindestprofiltiefe beträgt für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen 4 Millimeter. Bei schwereren Fahrzeugen sind mindestens 6 Millimeter vorgeschrieben. Spikereifen sind in Tschechien nicht erlaubt.
