TÜV-Verband will Null-Promille-Grenze für alle
Der TÜV-Verband fordert ein absolutes Alkoholverbot am Steuer und drängt auf härtere Regeln für MPU und Radfahrer. Eine repräsentative Umfrage bestärkt den Verband in dieser radikalen Forderung.
"Alkohol greift genau das an, was man zum sicheren Fahren braucht: klaren Blick, Konzentration und schnelle Reaktion", sagt Fani Zaneta, Referentin für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. "Deshalb muss für alle, die ein Kraftfahrzeug fahren, null Promille gelten. Alkohol muss aus dem Straßenverkehr verbannt werden."
Auch für Radfahrer fordert der Verband eine niedrigere Grenze: Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit soll von 1,6 auf 1,1 Promille sinken. Zusätzlich soll ein eigener Bußgeldtatbestand für alkoholisiertes Radfahren eingeführt werden. "1,6 Promille sind ein ausgewachsener Rausch", sagt Zaneta. "Wer so viel getrunken hat, kann kein Fahrzeug mehr sicher führen, auch kein Fahrrad. Dass das Recht Radfahrenden hier so viel Spielraum lässt, passt nicht zum Risiko."
Um wiederholte Alkoholfahrten zu verhindern, soll eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach Vorstellung des TÜV-Verbands bereits ab 1,1 Promille angeordnet werden. Bisher geschieht das in der Regel ab 1,6 Promille.
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Was gibt der Promillewert überhaupt an?
Üblich ist bei einer Polizeikontrolle – soweit man dem zustimmt – erst einmal ein Atemalkoholtest. Das Testgerät überprüft den Anteil des Alkohols in der Atemluft, was in Milligramm pro Liter angegeben wird. Mit Promille ist aber der Alkoholgehalt im Blut gemeint, der immer höher ist als in der Atemluft. Deshalb gilt die Atemalkoholkonzentration nur dann als unbedenklich, wenn sie unter 0,25 mg/l liegt.
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Bis zu welcher Promillegrenze darf man in Deutschland noch fahren?
Wer in Deutschland mit unter 0,5 Promille unterwegs ist, muss in der Regel in einer Polizeikontrolle noch keine Sanktionen befürchten. Allerdings sollte man hier beachten, dass das nur bedingt gilt. Gefährdet man unter Alkoholeinfluss den Verkehr oder fährt auffällig, muss man schon ab einem Wert von 0,3 Promille, was als Grenzwert für relative Fahruntüchtigkeit gilt, mit Konsequenzen rechnen. Seit in Deutschland die Promillegrenzen so niedrig liegen, ist übrigens auch die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss merklich zurückgegangen.
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Welche Promillegrenze gilt für Fahranfänger?
Hier sind es 0,0 Promille – und zwar sowohl für Fahranfänger in der Probezeit als auch für Fahrer unter 21 Jahren.
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Müssen sich Fahrradfahrer an Promillegrenzen halten?
Ja, denn Radfahrer nehmen ebenso am Straßenverkehr teil. Allerdings haben sie – sofern sie eine unauffällige Fahrweise zeigen – erst ab 1,6 Promille Konsequenzen zu fürchten, diese reichen dann aber von einer Geldstrafe, Führerscheinentzug und drei Punkten in Flensburg bis hin zur MPU.
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Wie lange dauert es, bis der Alkohol im Blut abgebaut wird?
Länger als viele Autofahrer glauben. Deshalb sollte man am Morgen nach einem Partyabend immer noch den Restalkohol bedenken. Im Schnitt können pro Stunde rund 0,1 Promille vom Körper abgebaut werden – je nach Alter, Größe, Gewicht oder Geschlecht sogar weniger. Und anders als viele Weisheiten behaupten, sorgen weder Kaffee noch Sport, Schwitzen oder andere Tricks dafür, dass der Abbau des Alkohols schneller vonstattengeht.
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Bis wann ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit?
Bis einschließlich 1,09 Promille, sofern man klar ansprechbar ist, keine Auffälligkeiten vorliegen und kein Unfall verursacht wird. Ab 1,1 Promille hingegen wird eine solche Fahrt unter Alkoholeinfluss als Straftat geahndet. Jetzt drohen neben Punkten und Führerscheinentzug auch Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.
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Welche Konsequenzen drohen bei einem Promilleverstoß?
Das kommt unter anderem darauf an, ob man Fahranfänger ist oder nicht und ob man erstmals oder wiederholt mit Alkohol am Steuer erwischt wird. Außerdem spielt natürlich eine Rolle, wie viel man intus hat und ob man ein Unfall verursacht. Folgendes ist zu erwarten:
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Fahranfängern, die gegen die 0,0-Promille-Grenze verstoßen, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Hinzu kommen 250 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg sowie die Pflicht, ein Aufbauseminar zu besuchen.
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Wer bei Gefährdung des Verkehrs mehr als 0,3 Promille hat, muss mit drei Punkten, Entzug der Fahrerlaubnis, und je nach Sachverhalt Geld- oder eventuell Freiheitsstrafe rechnen.
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Ab 0,5 Promille drohen 500 bis 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein bis drei Monate Fahrverbot.
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Ab 1,1 Promille kommt es neben dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie drei Punkten noch zu einer Geldstrafe nach Tagessätzen oder Freiheitsstrafe.
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Ab wann ist eine MPU fällig?
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird meist ab 1,6 Promille angeordnet, es gibt jedoch Bundesländer, in denen die MPU bereits ab 1,1 Promille, was als absolute Fahruntüchtigkeit gilt, verlangt wird. Wer mit 1,1 bis 1,59 Promille erwischt wird und dabei keine alkoholtypischen Merkmale wie Lallen etc. zeigt, wird ebenfalls zur MPU müssen, weil hier regelmäßiger Alkoholmissbrauch angenommen wird.
Umfrage gibt Forderung Recht
In einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbands wurden 2.504 Personen ab 18 Jahren befragt. Demnach befürworten 71 Prozent ein absolutes Alkoholverbot für Autofahrer. Für Motorräder, Motorroller, Mopeds und Mofas liegt die Zustimmung sogar bei 74 Prozent, für E-Scooter bei 67 Prozent. Auch für Fahrräder spricht sich eine knappe Mehrheit von 54 Prozent für null Promille aus.
Fast jede zweite befragte Person unterstützt eine Null-Promille-Grenze für alle abgefragten Fahrzeugarten. 18 Prozent lehnen sie insgesamt ab.
Frauen und Ältere häufiger für null Promille
Frauen befürworten ein Alkoholverbot für Autofahrer häufiger als Männer: 78 Prozent der Frauen sprechen sich dafür aus, bei den Männern sind es 63 Prozent. Eine Null-Promille-Grenze für alle Fahrzeugarten unterstützen 57 Prozent der Frauen und 40 Prozent der Männer. Ein Alkoholverbot insgesamt lehnen Männer mit 24 Prozent doppelt so häufig ab wie Frauen mit zwölf Prozent.
Auch nach Alter unterscheiden sich die Einschätzungen. Eine Null-Promille-Grenze für alle Fahrzeugarten unterstützen 31 Prozent der 18- bis 29-Jährigen, 47 Prozent der 30- bis 44-Jährigen, 48 Prozent der 45- bis 59-Jährigen und 59 Prozent der Befragten ab 60 Jahren. Für Autofahrer liegt die Zustimmung bei den Ältesten bei 78 Prozent, bei den 18- bis 29-Jährigen bei 62 Prozent. 86 Prozent der Befragten halten Alkohol am Steuer für sehr gefährlich, weitere zwölf Prozent für eher gefährlich.
Promille-Grenze in Deutschland
Schon geringe Alkoholmengen erhöhen das Unfallrisiko: Laut Daten des European Road Safety Observatory ist das Risiko, an einem tödlichen Unfall beteiligt zu sein, bei 0,3 Promille fast doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand. Bei 0,5 Promille liegt das allgemeine Unfallrisiko demnach beim 1,4-fachen.
In Deutschland gilt für Kraftfahrzeugfahrer grundsätzlich eine Grenze von 0,5 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit und für Menschen unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen; ab 1,1 Promille gelten Kraftfahrzeugfahrer als absolut fahruntüchtig. Für Radfahrer liegt diese Grenze bei 1,6 Promille.
