Fahrer muss 30.000 Euro zahlen
Auf der Autobahn 96 bei Sigmarszell stoppten Zollbeamte am Freitag, 10.4.2026, ein ungewöhnliches Fahrzeuggespann. Denn der Leichenwagen auf dem Anhänger war ein Problem – und zwar für den Fahrer.
Bei dem transportierten Fahrzeug handelte es sich um eine Mercedes V-Klasse, die speziell für Bestattungszwecke umgebaut worden war. Solche Fahrzeuge sind keine Serienware – Umbau und Ausstattung treiben den Wert deutlich nach oben. Der 66-jährige Fahrer wollte das Modell nach eigenen Angaben zu einer Werkstatt in Norddeutschland bringen.
Keine Papiere, Strafe sofort
An der Kontrollstelle konnte er keine Unterlagen vorlegen, die eine ordnungsgemäße Zollanmeldung belegt hätten. Die Beamten setzten die Einfuhrabgaben unmittelbar fest – rund 30.000 Euro, berechnet aus Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer auf Basis des Fahrzeugwerts und der Transportkosten.
Der Mann beglich den Betrag per Sofortüberweisung. Der Vorgang liegt nun bei der Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm. Ob ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist noch offen.
Fahrzeugtransporte können ein Problem sein
Wer ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat in die Europäische Union verbringt, muss es zollrechtlich anmelden – unabhängig davon, ob es dauerhaft bleibt oder nur zur Reparatur transportiert wird. Auch ein Anhängertransport gilt als Einfuhr im zollrechtlichen Sinne.
Für kurzfristige Transporte gibt es eigens vorgesehene Verfahren wie die vorübergehende Einfuhr. Diese müssen jedoch vorab beantragt werden. Wer das versäumt, riskiert, dass beim nächsten Grenzübertritt – oder bei einer Autobahnkontrolle durch die Zoll-Beamten – die vollen Abgaben sofort fällig werden.
Zollkontrollen auf der A96
Die A96 führt von München in Richtung Lindau und weiter in die Schweiz. Sie gehört zu den zollrechtlich relevanten Einfallstraßen in den süddeutschen Raum und wird regelmäßig kontrolliert. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen oder auffällige Transportgespanne geraten dabei häufiger ins Visier der Beamten.
Für den 66-Jährigen dürfte der Fall trotz der bezahlten Summe noch nicht abgeschlossen sein. Die Strafsachenstelle prüft, ob es bei der Nachzahlung bleibt oder ob weitere rechtliche Konsequenzen folgen.
