400 Geblitzte entgehen Strafe
Unbekannte stellten in Haldensleben ein täuschend echtes Tempo-70-Schild auf und brachten damit eine mobile Radarfalle durcheinander. Die Stadt stellte anschließend fast 400 Bußgeldverfahren ein, weil niemand den Aufstellzeitpunkt beweisen konnte.
Autofahrer sahen Anfang September auf der Magdeburger Straße im zirka 22 Kilometer nordwestlich von Magdeburg gelegenen Haldensleben ein Tempo-70-Schild. Tatsächlich galt auf dem Abschnitt stadteinwärts aus Richtung Magdeburg weiterhin Tempo 50 – dies berichtete zuerst der MDR.
Unbekannte bauten das runde Schild selbst und stellten es samt Standfuß und Rohr am Straßenrand auf. Das Ergebnis wirkte offenbar so überzeugend, dass viele Fahrer keinen Anlass zum Zweifel sahen.
Mobile Radarfalle blitzte fast 400 Fahrzeuge
Kurz hinter dem falschen Schild stand eine mobile Messanlage der Stadt. Zwischen dem 4. und 6. September erfasste sie fast 400 Fahrzeuge, deren Fahrer sich am vermeintlichen Tempolimit von 70 km/h orientierten.
Die Anlage blitzte auch Autos, die schneller als 70 km/h unterwegs waren. Für die Stadt entstand dadurch jedoch kein verlässlicher Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Stadt stellte alle Verfahren ein
Mitarbeiter entdeckten das falsche Schild und entfernten es. Anschließend prüfte die Stadt die Aufnahmen und stieß auf ein entscheidendes Problem: Niemand konnte nachweisen, zu welcher Uhrzeit die Unbekannten das Schild aufgestellt hatten.
Deshalb ließ sich für keinen einzelnen Fahrer sicher belegen, welches Tempolimit zum Zeitpunkt der Messung galt. Die Stadt stellte sämtliche Verfahren aus dem fraglichen Zeitraum ein. Zahlen muss damit niemand – auch Fahrer nicht, die deutlich über 70 km/h fuhren.
Autofahrer dürfen auf sichtbare Verkehrszeichen vertrauen
Im Straßenverkehr zählt grundsätzlich, was ein Fahrer bei einem flüchtigen Blick erkennen kann. Ein täuschend echtes und plausibel platziertes Verkehrszeichen darf deshalb Vertrauen genießen. Autofahrer müssen nicht vor jeder Fahrt prüfen, ob eine Behörde das jeweilige Schild tatsächlich angeordnet hat.
Die Stadt hätte für ein Bußgeld außerdem nachweisen müssen, dass der Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das geltende Tempolimit verstieß. Wer sich an ein glaubwürdig wirkendes 70er-Schild hält, handelt nach den vorliegenden Informationen weder vorsätzlich noch fahrlässig.
Polizei ermittelt gegen den Aufsteller
Die Polizei behandelt den Vorfall nicht als harmlosen Streich. Das Polizeirevier Börde ermittelt wegen Amtsanmaßung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Wer ein Verkehrszeichen im öffentlichen Raum aufstellt, täuscht eine hoheitliche Regelung vor. Das kann eine Amtsanmaßung nach § 132 StGB darstellen. Der Strafrahmen reicht bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe.
Gefahr durch falsche Verkehrsregelung
Zusätzlich prüfen die Ermittler einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB. Ein falsches Tempolimit kann Autofahrer an kritischen Stellen zu höherem Tempo verleiten.
Das Gesetz sieht dafür eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe vor. Ob dieser Tatbestand im konkreten Fall erfüllt ist, hängt von den Ermittlungen und dem Nachweis einer konkreten Gefährdung ab.
Die Polizei bittet Zeugen um Hinweise an das Polizeirevier Börde unter der Telefonnummer 03904/4780 oder über das E-Revier Sachsen-Anhalt.
