Elektro-VWs werden Stromspeicher für zu Hause
Endlich lassen sich Elektro-VWs auch als Netzspeicher nutzen. Volkswagen und die hauseigene Energiemarke Elli schnüren schon bald das passende Angebot.
Volkswagen startet gemeinsam mit seiner Energiemarke Elli ein integriertes Vehicle-to-Grid-Angebot (V2G) für Privatkunden in Deutschland. Ab dem vierten Quartal 2026 können Elektroautos nicht nur geladen, sondern auch aktiv in den Strommarkt eingebunden werden. Eine Vorregistrierung ist ab Juni geplant, weitere europäische Länder sollen folgen.
Vehicle-to-Grid für den Massenmarkt
Das Konzept: Elektrofahrzeuge dienen als mobile Stromspeicher. Überschüssige Energie – etwa von der eigenen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach – wird in der Fahrzeug-Batterie gespeichert und bei Bedarf ins Netz zurückgespeist. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das niedrigere Ladekosten und perspektivisch zusätzliche Einnahmen. Das jährliche Potenzial wird im Markt auf bis zu 700 bis 900 Euro geschätzt.
Zum Angebot gehört ein Komplettpaket aus Fahrzeug, bidirektionaler Wallbox, dynamischem Stromtarif, Smart Meter und App-Steuerung. Elli übernimmt dabei die zentrale Rolle als Plattform und verknüpft Fahrzeug, Infrastruktur und Energiehandel. Ziel ist der Aufbau eines vernetzten "Managed Battery Network", in dem viele Fahrzeugbatterien gebündelt am Strommarkt eingesetzt werden.
Technik bereits im MEB verbaut
Technisch basiert das Angebot auf der MEB-Plattform. Rund eine Million Fahrzeuge in Europa gelten bereits als vorbereitet für bidirektionales Laden, die ID.-Modelle sind seit 2023 "bidi-ready". Mit kommenden Software-Updates soll der Nutzerkreis weiter wachsen. Volkswagen versteht V2G als nächsten Schritt seines Energieökosystems. Elektromobilität wird damit nicht nur zum Verbrauchs-, sondern auch zum aktiven Bestandteil des Energiesystems.
Mittlerweile stehen auch bei anderen Herstellern wie Renault, Hyundai/Kia, BMW oder Mercedes entsprechende Lösungen in den Startlöchern.
Rechtlicher Rahmen: Fortschritte, aber offene Punkte
Regulatorisch hat sich 2026 entscheidend etwas bewegt: Mit dem Wegfall doppelter Netzentgelte und neuen Messregeln ist V2G erstmals wirtschaftlich darstellbar. Auch technische Standards wurden vereinheitlicht. Und die Novelle 2026 hat bei der "Versorger"-Eigenschaft (§ 2 StromStG) Erleichterungen geschaffen, indem E-Auto-Halter unter bestimmten Bagatellgrenzen von klassischen Stromversorger-Pflichten (Anmeldung beim Hauptzollamt, monatliche Steueranmeldungen und umfangreiche Bilanzierungspflichten) befreit werden.
Offen bleiben jedoch steuerliche Fragen – insbesondere bei Dienstwagen sowie bei der Stromsteuer. Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat und den Strom im Auto zwischenspeichert, ist weitgehend fein raus. Wer jedoch "grauen" Strom aus dem Netz bezieht (z. B. nachts bei viel Wind günstig lädt) und diesen später bei Flaute/Hochpreisphasen ins Netz zurückspeist (V2G), kämpft mit bürokratischen Nachweisen. Es muss zweifelsfrei belegt werden, dass der Strom bereits einmal versteuert wurde, um eine erneute Besteuerung beim "Ausspeisen" zu verhindern. Kritiker wie der VDA bemängeln, dass dies für Haushalte ohne PV-Anlage noch viel zu kompliziert ist. Diese Unsicherheiten könnten sich stärker auf die Verbreitung auswirken als die inzwischen weitgehend gelösten technischen Herausforderungen.
