Fahrer müssen erst ein Quiz bestehen
Tesla darf sein Assistenzsystem FSD erstmals in den Niederlanden im regulären Straßenverkehr einsetzen. Vor der ersten Nutzung müssen Fahrer jedoch ein verpflichtendes Tutorial mit anschließendem Quiz absolvieren.
Tesla hat in den Niederlanden die Genehmigung erhalten, sein Assistenzsystem "Full Self-Driving" (FSD) im regulären Straßenverkehr einzusetzen. Damit ist das Land das erste in Europa, das eine solche Nutzung außerhalb von Testprogrammen erlaubt.
Die Zulassung erfolgte durch die niederländische Verkehrsbehörde RDW auf Basis einer nationalen Ausnahmeregelung. Eine EU-weit harmonisierte Regelung für derartige Systeme existiert bislang nicht.
Nutzung auf die Niederlande beschränkt
Die Freigabe gilt ausschließlich innerhalb der Niederlande. Beim Verlassen des Landes ist eine Deaktivierung des Systems erforderlich.
Grundlage ist Artikel 39 der EU-Verordnung 2018/858, der es Mitgliedstaaten erlaubt, neue Technologien im Einzelfall national zu genehmigen, solange keine EU-weit harmonisierten Vorschriften existieren. Tesla hatte eine FSD-Freigabe in den Niederlanden bereits für Februar 2026 angekündigt. Diese Ankündigung erwies sich im Nachhinein als falsch.
Aktivierung nur nach Tutorial und Quiz
Vor der ersten FSD-Nutzung müssen die Fahrer in den Niederlanden ein verpflichtendes Tutorial im Fahrzeug durchlaufen. Dieses erklärt die Bedienung sowie die Anzeigezustände des Systems. Im Anschluss folgt ein kurzer Test mit zwei Fragen:
Frage 1: Wählen Sie das Bild aus, bei dem FSD (Supervised) aktiv ist.Frage 2: Sind Sie für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich, während FSD (Supervised) aktiv ist?
Nach korrekter Beantwortung erfolgt eine Freischaltung des FSD. Allerdings erscheint das Quiz anscheinend nur für den ersten Nutzer – alle weiteren Fahrer müssen das Tutorial nach jetzigem Wissensstand nicht durchlaufen.Fahrer bleibt in der Verantwortung
Technisch handelt es sich beim FSD weiterhin um ein Fahrerassistenzsystem der Stufe 2 – autonomes Fahren ist mit dem System nicht möglich. Das Fahrzeug übernimmt Lenk-, Beschleunigungs- und Bremsvorgänge, der Fahrer muss jedoch jederzeit eingriffsbereit bleiben. Die Technik ist für eine Erhöhung der Sicherheit im Verkehr da, nicht zur Erhöhung des Fahrkomforts – anders, als es Elon Musk und einige Tesla Fans gern in Social-Media-Videos darstellen.
Die niederländische Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass Tätigkeiten wie Lesen während der Fahrt unzulässig sind.
Hintergrund: UN-Regelung zur Nutzeraufklärung
Das verpflichtende Tutorial steht im Zusammenhang mit der UN-Regelung R171. Diese verlangt, dass Nutzer über Funktionsweise und Grenzen von Assistenzsystemen zu informieren sind.
Ziel ist es, Fehlinterpretationen zu vermeiden und unbedingt sicherzustellen, dass Fahrer die Systeme nicht als autonome Fahrfunktion missverstehen. In den USA, wo FSD seit Jahren zugelassen ist, hat die mangelhafte Überwachung durch Fahrer in Kombination mit einem Versagen des Systems bereits zu mehreren tödlichen Unfällen geführt.
Zudem ist die FSD-Technik nicht unumstritten: US-Nutzer klagen über Fehlfunktionen wie Phantombremsungen, Abbiege-Versuche herunter von Brücken oder auf Radwege und das Überholen von Schulbussen, die mit ausgeklappten Stoppschild und eingeschalteter Warnblinkanlage am Straßenrand stehen. Aus diesem Grunde waren europäische Behörden bisher bei der Zulassung der Technik sehr zögerlich.Kritik von Besitzern älterer Fahrzeuge
Parallel zum Start wächst die Kritik von Tesla-Kunden mit älteren Fahrzeugen. Diese berichten, dass ihre Fahrzeuge technisch nicht für die aktuellen FSD-Funktionen geeignet sind – obwohl sie das Paket bereits vor Jahren erworben haben.
Erste juristische Schritte angekündigt
Ein niederländischer Tesla-Besitzer bereitet jetzt rechtliche Schritte gegen Tesla vor. Er hatte 2019 rund 6.400 Euro für das FSD-Paket bezahlt und sieht nun die zugesicherte Funktionalität nicht erfüllt. Er gehört zu den Initiatoren einer Bewegung, bei der sich bereits rund 1.000 Betroffene aus über 20 Ländern auf einer speziell eingerichteten Website gemeldet haben. Die Betroffenen fordern entweder Hardware-Nachrüstungen oder Rückerstattungen ihrer Kosten.
