Verkleidet am Steuer – was gilt?
Ob ganz klassisch als Cowboy oder als filmreifer Superheld − wer den Karneval angemessen feiern will, kommt kostümiert zur Party. Autofahrern sei jedoch gesagt: Hinter dem Steuer sind Maske und Perücke in der Regel tabu und können im Rahmen einer Polizeikontrolle zu einem Bußgeld führen. Was Autofahrer im Detail beachten müssen, weiß Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.