Marius Borg Høiby: U-Haft verlängert - Trauerfeier Harald V.
Die Untersuchungshaft gegen Marius Borg Høiby (29) wurde am Montagnachmittag vom Osloer Amtsgericht um vier Wochen verlängert. Damit kann der Stiefsohn von Kronprinz Haakon (53) bis zum 5. Oktober festgehalten werden. Die Haft wird weiterhin mittels elektronischer Fußfessel auf Skaugum vollstreckt, dem Wohnsitz von König Haakon und Königin Mette-Marit (53). Dies melden die norwegischen Zeitungen "VG" und "Dagbladet" unter Verweis auf den Gerichtsbeschluss.
Eine mündliche Verhandlung fand nicht statt. Da Høiby der Verlängerung bereits in der Vorwoche zugestimmt hatte, wurde der Montags-Termin laut "Dagbladet" als reine Aktenentscheidung behandelt.
Anwalt: Keine Aufregung vor der Beisetzung
Hinter dieser Zustimmung steckt nach Aussage des Verteidigers kein Meinungswechsel. Anwalt Petar Sekulic erklärte gegenüber "VG" in der vergangenen Woche, sein Mandant sei nach wie vor überzeugt, dass keine Wiederholungsgefahr bestehe. Aus Rücksicht auf die anstehende Beerdigung stimme er der Haftverlängerung jedoch zu. Gegenüber "Dagbladet" ergänzte Sekulic, Høiby wolle vor der Trauerfeier keinen Fokus und keine Unruhe um diese Angelegenheit.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Lage anders. Sie hält das Risiko weiterer Straftaten weiterhin für gegeben. Mit dieser Argumentation konnte sie sich zuletzt mehrfach durchsetzen - sowohl vor dem Amtsgericht als auch vor dem Berufungsgericht.
Genehmigung zur Teilnahme an der Trauerfeier
König Harald V. (1937-2026) wird an diesem Mittwoch, dem 9. September, im Osloer Dom verabschiedet. Nach der Zeremonie wird der Sarg in einem Trauerzug zur Schlosskirche von Akershus gebracht. Dort findet eine private Trauerfeier für die Familie und königliche Gäste statt. Dass Høiby anwesend sein darf, hatte die Polizei bereits zuvor bestätigt. Sie gestattete ihm nach dem Ableben des Monarchen zudem, gemeinsam mit der Familie zu trauern. Als der Sarg aus dem Roten Salon in die Schlosskapelle überführt wurde, gehörte Høiby zum Zug der Angehörigen. Dies habe im Ausland und hinter Gefängnismauern für Aufsehen gesorgt, berichtet "Dagbladet".
Der aktuelle Beschluss legt fest, dass Høiby sich zu Hause aufhalten muss, sofern er keinen genehmigten Ausgang für Arbeit, Schule, Behandlung oder Krankenbesuche bei Familienangehörigen erhält. Laut "VG" gilt diese Regelung seit dem 13. Juli - bewegen darf er sich im Haus sowie auf seiner Terrasse. In Untersuchungshaft befindet er sich seit dem 2. Februar, dem Tag vor Prozessbeginn. Die ersten Monate verbrachte er im Gefängnis, bevor ihm das Gericht im Juli die Fußfessel-Variante bewilligte.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Im Juni verurteilte ihn das Osloer Amtsgericht zu vier Jahren Haft, unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen sowie Misshandlung in nahen Beziehungen. In zwei weiteren Vergewaltigungspunkten erfolgte ein Freispruch. Høiby weist jede Schuld von sich und hat die schwersten Anklagepunkte angefochten. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Ob es zu einer Berufungsverhandlung kommt, bleibt ungewiss. Darüber entscheidet das Berufungsgericht Borgarting. Staatsanwalt Sturla Henriksbø erklärte kürzlich gegenüber der Nachrichtenagentur NTB, eine Sache dürfe nicht allein deshalb zur Verhandlung zugelassen werden, weil sie großes Medieninteresse wecke oder weil Angeklagte, Zeugen und Geschädigte prominente Personen seien. Die Staatsanwaltschaft hat ihrerseits ebenfalls Berufung eingelegt und prüft, ob vier Jahre Haft ausreichend sind.