Marius Borg Høiby: U-Haft akzeptiert, Berufung gegen Urteil
Marius Borg Høiby (29) wird vorerst nicht gegen seine fortdauernde Untersuchungshaft vorgehen. Wie sein Verteidiger gegenüber "Aftenposten" erklärte, verzichte der älteste Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) auf einen Einspruch gegen den aktuellen Haftbeschluss. Der 29-Jährige verbleibt somit mindestens bis zum 13. Juli im Gefängnis.
Einspruch gegen das Strafurteil geplant
Rechtsanwalt Petar Sekulic betont dabei eine wesentliche Differenzierung: Die Untersuchungshaft an sich akzeptiere sein Mandant. Gegen die Verurteilung zu vier Jahren Freiheitsstrafe werde er jedoch juristisch vorgehen.
So zeigt sich das norwegische Königshaus auf Instagram:
Erst vor rund einer Woche hatte ein Gericht in Oslo den Stiefsohn von Kronprinz Haakon (52) zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Richter befanden ihn in 34 Anklagepunkten für schuldig - darunter zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht, Misshandlung sowie mehrere Gewaltdelikte.
Høiby weist die Vergewaltigungs- und Misshandlungsvorwürfe zurück und beteuert in diesen Punkten seine Unschuld. Aus diesem Grund werden seine Anwälte Berufung gegen das Urteil einlegen. Die Entscheidung ist damit noch nicht rechtskräftig. Ein neues Verfahren könnte laut norwegischen Medienberichten jedoch erst im kommenden Jahr stattfinden.
Wie geht es nach dem 13. Juli weiter?
Wie lange Høiby tatsächlich inhaftiert bleibt, dürfte noch längere Zeit ungeklärt sein. Nach Ablauf der aktuellen Untersuchungshaft muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie eine Verlängerung beantragt. Widerspricht Høiby einem solchen Antrag, muss das Amtsgericht die Haftsituation erneut überprüfen. Sollte sich das Verfahren durch die Berufung hinziehen, müssten Alternativen wie eine elektronische Fußfessel in Betracht gezogen werden.
Besorgnis um erkrankte Mette-Marit
Marius Borg Høiby befindet sich seit dem 2. Februar in Untersuchungshaft. Noch am Tag der Urteilsverkündung hatte er eine Haftentlassung beantragt. Das Osloer Amtsgericht wies den Antrag ab, da die drei Richter eine Inhaftierung bis zum 13. Juli für erforderlich und angemessen erachten. Als Begründung führte das Gericht die Befürchtung an, Høiby könnte nach einer Freilassung das bestehende Kontaktverbot missachten und sich an die geschädigte Frau wenden.
Høiby hatte bereits mehrfach vergeblich seine Freilassung beantragt. Als Begründung nannte er unter anderem den Gesundheitszustand seiner Mutter. Kronprinzessin Mette-Marit ist an der unheilbaren Lungenkrankheit Lungenfibrose erkrankt und musste sich vergangene Woche einer Lungentransplantation unterziehen.