Marius Borg Høiby: Berufungsgericht Oslo lässt Rechtsmittel zu
Marius Borg Høiby (29) steht weiterhin im Mittelpunkt der norwegischen Justiz. Nur einen Tag nach der Trauerfeier für seinen Zieh-Großvater König Harald V. (1937-2026) verkündete das Berufungsgericht in Oslo eine weitreichende Entscheidung: Das Rechtsmittel des 29-Jährigen wird zugelassen. Zentrale Teile seines Strafprozesses können damit vor einer höheren Instanz erneut aufgerollt werden, wie norwegische Medien übereinstimmend melden.
Sondererlaubnis für Beerdigung trotz Untersuchungshaft
Die Gerichtsentscheidung folgt auf einen bemerkenswerten öffentlichen Auftritt: Am Mittwoch wohnte Høiby der staatlichen Beisetzung von König Harald bei - obwohl er aktuell mit elektronischer Fußfessel in Untersuchungshaft sitzt. Die norwegischen Behörden hatten dem Sohn von Königin Mette-Marit (53) eine offizielle Ausnahmegenehmigung erteilt. Schon im Vorfeld durfte er im Zusammenhang mit dem Tod des Monarchen mehrmals seine Haftunterkunft auf Gut Skaugum verlassen.
So zeigt sich das norwegische Königshaus auf Instagram:
Am 15. Juni war Høiby zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Osloer Bezirksgericht befand ihn unter anderem in zwei Vergewaltigungsfällen, wegen schwerer Körperverletzung sowie Misshandlung in einer früheren Partnerschaft für schuldig. Høiby weist die gravierenden Anschuldigungen zurück und hat gegen Teile des Richterspruchs Berufung eingelegt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Seine Untersuchungshaft wurde erst am Montag um weitere vier Wochen verlängert. Høiby verbüßt sie unter elektronischer Überwachung auf Skaugum. Sein Anwalt Petar Sekulic teilte mit, sein Mandant habe der Verlängerung zwar zugestimmt, lehne sie inhaltlich jedoch weiterhin ab. Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Beerdigung habe man zusätzliche Konflikte und öffentliche Aufmerksamkeit vermeiden wollen.
Für die Trauerfeier bekam Høiby dennoch eine Sondergenehmigung. Am Mittwoch zeigte er sich gemeinsam mit seinen Halbgeschwistern in Oslo und nahm an der Zeremonie im Dom teil. Anschließend war er auch bei der privaten Beisetzung in der Schlosskirche auf der Festung Akershus anwesend, wo Harald seine letzte Ruhestätte fand.
Berufungsgericht prüft Schuldsprüche erneut
Nun kommt es zur nächsten Entwicklung im Fall. Das Berufungsgericht Borgarting hat Høibys Rechtsmittel zugelassen. Angefochten werden unter anderem die Verurteilungen in zwei Vergewaltigungsfällen sowie wegen Misshandlung seiner Ex-Partnerin Nora Haukland. Zwei weitere Vergewaltigungsvorwürfe hatten bereits vor dem Osloer Gericht zu keiner Verurteilung geführt.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte Teile des Urteils angefochten. Der genaue Termin für die Berufungsverhandlung ist noch offen. Sie strebt eine erneute Überprüfung des Strafmaßes an - hält die vier Jahre Haft also möglicherweise für zu gering. Gegen die Freisprüche in den beiden anderen Vergewaltigungsfällen legte die Anklage hingegen keine Berufung ein.
Noch Anfang September war unklar, ob Høibys Berufung überhaupt angenommen werden würde. Staatsanwalt Sturla Henriksbø hatte dafür plädiert, das Rechtsmittel abzuweisen.